bundesteilVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 266

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Die Umsetzung der mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) beschlossenen Neuregelungen sollte von Beginn an (wissenschaftlich) begleitet werden. Der nun vorliegende Bericht stellt die Ergebnisse der Umsetzungsbegleitung, der Wirkungsprognose, der modellhaften Erprobung und der Finanzuntersuchung vor. Umsetzungsbegleitung, Finanzuntersuchung und Wirkungsprognose werden (in Teilen) noch bis November 2024 weitergeführt. Dies hat das BMAS auf Drängen verschiedener Akteure beschlossen.



Um Intentionen, Hintergründe und Regelungsinhalte des BTHG in die Fachöffentlichkeit zu transporiteren, bietet das Projekt "Umsetzungsbegleitung BTHG" seit 2017 eine Website mit Informationsmaterialien, der Möglichkeit zum Austausch und zur Weiterbilung. Dieses Projekt wird noch bis Ende 2024 im Kern weitergeführt. Der BTHG-Kompass, Online-Fachdiskussionen, Webinare und digitale Fachveranstaltungen finden weiterhin statt.

Zur beauftragten Wirkungsprognose präsentiert der Bericht die vorläufigen Ergebnisse. Untersucht wurde zum einen, wie sich die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen auf die Verwaltung und Praxis der Leistungserbringung in den Ländern und Kommunen auswirken. Zum anderen werden Teilhabesituationen von Menschen mit Behinderung zu verschiedenen Umsetzungszeitpunkten des BTHG beschrieben. So soll die mögliche Wirkung der Regelungen auf Leistungsbeziehende abschätzbar werden. Untersucht wurden neun Regelungsbereiche (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe an Bildung, Leistungen zur Sozialen Teilhabe, Wunsch- und Wahlrecht, die gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen, Gesamtplanung und Gesamtplanverfahren, Instrumente der Bedarfsermittlung, Steuerungsinstrumente und Verbesserung der Steuerungsfähigkeit der Eingliederungshilfe und der Beitrag der Leistungsberechtigten).

Im Rahmen der modellhaften Erprobung wurden vom Gesetzgeber benannte Regelungsbereiche von insgesamt 30 ausgewählten Leisungsträgern der Eingliederungshilfe erprobt, um möglichen Nachsteuerungsbedarf zu identifizieren. Berücksichtigt wurden Einkommens- und Vermögensheranziehung, Assistenzleistungen, Umsetzung des Randverhältnisses zwischen Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege, Prüfung der Zumutbarkeit und Angemessenheit, Gemeinsame Inanspruchnahme, Abgrenzung der Fachleistung von existenzsichernden Leistungen und Bezüge zu anderen Leistungen der sozialen Sicherung im Gesamtplanverfahren. Der Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung ist dem Bericht zur Umsetzung des BTHG zu entnehmen (Anlage 3).

Im Rahmen der Finanzuntersuchung wurden in den Jahren 2017 bis 2021 die Entwicklung der jährlichen Einnahmen und Ausgaben bei den Leistungen der Eingliederungshilfe auf der Grundlage der Bundesstatistik und von Erhebungen bei Trägern untersucht, gegliedert in sechs Teiluntersuchungen:

1. Verbesserte Einkommens- und Vermögensanrechnung
2. Einführung des Budgets für Arbeit und der anderen Leistungsanbieter
3. Neue Leistungskataloge für die soziale Teilhabe und die Teilhabe an Bildung
4. Trennng der Fachleistung der Eingliederungshilfe von den Leistungen zum Lebensunterhalt
5. Gesamtplanung und trägerübergreifendes Teilhabeplanverfahren
6. Einführung von Frauenbeauftragten in den Werkstätten für behinderte Menschen

Verlängert wurden die Teiluntersuchungen zu Nummer zwei bis fünf. Die Teiluntersuchungen zu den Nummern eins und sechs werden nicht fortgeführt.

Dokumente zum Download
Bericht zur Umsetzung des BTHG (32 MB)

Foto:

©Der Paritätische Baden-Württemberg