Drucken
Kategorie: Heimspiel
felmann spd frankfurt.deNach einer 7-Tage-Inzidenz  von über 200 Personen veröffentlicht die Stadt Frankfurt eine Allgemeinverfügung 

Manfred Schröder

Frankfurt am Main (Weltexpresso) -  Er ist für viele das erste Highlight des Jahres – der städtische Neujahrsempfang mit seinen weit mehr als 1000 Gästen aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft. Schweren Herzens hat Oberbürgermeister Peter Feldmann jetzt den für Januar geplanten Empfang abgesagt.

Das Stadtoberhaupt sagt: „Die Entscheidung ist mir nicht leichtgefallen. Aber angesichts der sehr hohen Zahl an Neuinfektionen wäre es das falsche Signal, wenn demnächst Einladungen für einen Neujahrsempfang rausgehen. Wir fordern von den Bürgern Verzicht, bitten sie, die sehr großen Hochzeits- und Geburtstagsfeiern ausfallen zu lassen. Hier müssen wir als Stadt mit gutem Beispiel vorangehen.“

• Die infektiologische Lage in Frankfurt bleibt indes angespannt. Mit einer 7-Tage-Inzidenz von 201,8 (HMSI, Stand: 27. Oktober) liegt die Zahl der Neuinfektionen weiter deutlich über dem hessenweiten Schnitt (119,4). Am Samstag, 24. Oktober, hatte der Verwaltungsstab deshalb weitreichende Maßnahmen beschlossen. Die dazugehörige Allgemeinverfügung wurde heute (27. Oktober) veröffentlicht  und steht unter Info.

• Der Verwaltungsstab der Stadt hat in seiner heutigen Sitzung die Lage bewertet. Weitergehende Entscheidungen wurden vor dem Hintergrund des morgigen Gesprächs der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten nicht getroffen.

• Für Veranstaltungen gelten die bisherigen Regelungen. Über den Antrag von Eintracht Frankfurt auf eine Ausnahmegenehmigung wurde in der heutigen Sitzung der Koalitionsfraktionen nicht entschieden. Damit gilt die derzeitige Höchstgrenze von 100 Teilnehmern.

Eine Skizze des Verfügungsgebiets für die Maskenpflicht befindet sich im  Amtsblatt, das wir als pdf weitergeben. Die Stadt Frankfurt teilt mit: " Eine detaillierte Grafik des Verfügungsgebiets wird zeitnah nachgereicht."

Foto:
© spd-frankfurt.de

Info:
Sonderausgabe Amtsblatt Nr. 44b (application/pdf, 1732790)