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Serie: Die anlaufenden Filme in deutschen Kinos vom Donnerstag, 2. Februar 2023, Teil 4

Claudia Schulmerich

Frankfurt am Main (Weltexpresso) – Wie spannend, wenn man nach dem Anschauen dieses Films genau weiß, warum er zum gegenwärtigen Zeitpunkt genau richtig ist und weshalb es dringend einen zweiten Film als Fortsetzung geben muß, worauf man von alleine gar nicht gekommen wäre, aber schon während des Anschauens des Films diese Notwendigkeit erkennt.


War das zu kompliziert? Es ist ganz einfach. Dieser Film greift die in den letzten Jahren stattgefundenen Prozesse gegen NS-Verbrecher im Greisenalter auf und läßt uns teilhaben an den Erinnerungen derer, die die Vernichtungslager überlebt haben und deshalb für die Prozesse wichtige Zeugen waren. Es geht also nicht um irgendwelche NS-Verbrechen, sondern um die Anklage der Beihilfe zum Mord in Konzentrationslagern, hier durch zwei Verfahren zum KZ Stutthof in der Nähe Danzigs.

Warum so spät?, ist eine auf der Hand liegende Frage, warum sind diese Verfahren nicht früher, zumindest nach dem Auschwitzprozeß, den Fritz Bauer als Hessischer Generalstaatsanwalt gegen viele Widerstände als ersten westdeutschen Prozeß gegen eine größere Anzahl von NS-Chargen, die im KZ Auschwitz tätig waren, – die Nürnberger Prozesse wurden durch die Alliierten initiiert und durch den Internationalen Militärgerichtshof durchgeführt – in Frankfurt ab 1963 durchführen ließ und wofür Bauer von den einen – endlich aussterbend – geächtet und gehaßt wurde und von den anderen – endlich immer mehr, sogar der Hessische Ministerpräsident gehört dazu, wobei wichtig ist, daß Boris Rhein der CDU angehört, denn der zu Zeiten der Auschwitzprozesse regierende Ministerpräsident Georg-August Zinn von der SPD hatte Bauer ja gerade deshalb gegen den Widerstand der damaligen CDU nach Hessen geholt. Warum finden die Prozesse heute, also so spät statt, war die Frage. Und das hat unmittelbar mit dem Ergebnis, den Urteilen im Auschwitzprozeß zu tun, die völlig gegen die Rechtsauffassung von Bauer und seinen Intentionen der Auschwitzprozesse ging.

Das Gericht legte als Bedingung einer Verurteilung von Mord und einer Verurteilung zur Beihilfe zum Mord den Tatsachenbeweis fest, daß jemand die Tat (wann gegen wen und wie ) beobachtet haben mußte, was angesichts der Vergasung von Menschen, die kein Zeugnis mehr ablegen können, regelrecht zynisch ist. Bauer dagegen hatte juristisch dagegen gehalten, daß der Zweck der Vernichtungskonzentrationslager jeden dort Beschäftigten zu einem Komplizen machte und deshalb zum Mittäter, was uns logisch einleuchtet, was aber 1963 ff mutige Richtermit entsprechendem Urteilsspruch gebraucht hätte, die die Auschwitzprozesse nicht hatten. Deshalb sind trotz des großen politischen Erfolges, daß der Hessische Generalstaatsanwalt überhaupt Anklage gegen NS-Täter erheben konnte und sich die bundesdeutsche Öffentlichkeit, ob gewollt oder lieber nicht, damit beschäftigen mußte, für Bauer die Urteile eine Niederlage gewesen, erst recht, als sie auch vom BGH bestätigt wurden.

Tatsächlich sind nach diesem Urteil die meisten Ermittlungsverfahren niedergeschlagen worden, bzw.. in der Folge überhaupt nicht mehr eine Anklage erhoben worden. So sind beispielsweise in Hessen die Untaten des SS-Mann Oskar Gröning in Auschwitz nicht verfolgt wurden, der Jahrzehnte später, 2015, mit 93 Jahren deshalb zu vier Jahren Gefängnis verurteilt wurde, vor dem Haftantritt jedoch verstarb. Seine Anwälte hatten gegen das Urteil Revision eingelegt, der Bundesgerichtshof bestätigte jedoch am 20. September 2016 das Urteil des Landgerichts Lüneburg, so daß das erste rechtsgültige Urteil bei gleicher Gesetzeslage erfolgte, auf Grund dessen Fritz Bauer schon in den Sechziger Jahren eine Verurteilung angestrebt hatte. Über 50 Jahre!

Entscheidend war die neue, alte Rechtspraxis gefördert worden durch das Urteile gegen Demjanjuk, den Wachmann eines NS-Todeslagers, den das Landgericht München 2011 ohne konkreten Tatnachweis, durch seine belegten Tätigkeiten in Sobibor zu fünf Jahren Haft verurteilt hatte. Doch wurde dies wegweisende Urteil nicht rechtskräftig, weil sowohl Staatsanwaltschaft wie Verteidigung Revision eingelegt hatten und darüber Demjanjuk verstarb. Das Münchner Urteil, das als historisch bezeichnet wurde, wies aber den Weg der folgenden Verfahren, das seit dem Gröningurteil Rechtspraxis ist.

Auf diesem Hintergrund bildet der Film FRITZ BAUERS ERBE die darauf stattfindenden Prozesse gegen zwei im KZ Stutthof Tätige ab.

FORTSETZUNG FOLGT

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