Bildschirmfoto 2022 09 18 um 00.42.06Kundenservice der WELT zu Corona vom letzten Freitag, Serie: 37. 1

WELT Corona-Update

Hamburg (Weltexpresso) - Gestern gab es grünes Licht für das überarbeitete Infektionsschutzgesetz: Der Bundesrat billigte die Neuregelung, sodass die Corona-Maßnahmen am 1. Oktober in Kraft treten können. Sie gelten dann bis Anfang April. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gab sich zufrieden – nun sei Deutschland „gut vorbereitet“.

Bundesweit vorgeschrieben werden FFP2-Masken in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen. Auch in Fernzügen gilt weiter eine Maskenpflicht, wobei für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren eine einfache OP-Maske ausreicht. In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht weg. In Pflegeheimen und Kliniken muss außerdem vor dem Zutritt ein negativer Test vorgelegt werden.

Möglich wird eine Maskenpflicht in Nahverkehrszügen und -bussen sowie in Innenräumen wie Geschäften, Restaurants und Veranstaltungsräumen. Die Länder können dort ab 1. Oktober Maske vorschreiben, müssen dies aber nicht. An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Ab Klasse fünf ist eine Maskenpflicht möglich.

Wenn sich die Infektionslage verschlechtert, können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitere Vorgaben machen: Maskenpflicht auch bei Draußen-Veranstaltungen, wenn Abstände von 1,50 Meter nicht möglich sind; Besucher-Obergrenzen für Innen-Veranstaltungen; Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen. Geplant ist zudem eine neue bundesweite Impfkampagne.

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Die bundesweite 7-Tage-Inzidenz lag am Freitag bei 249,9 – nach 229,5 vor genau einer Woche. Die besagte Inzidenz steigt damit erstmals wieder an.

Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat nun empfohlen, die bedingte Zulassung der beiden bekannten mRNA-Impfstoffe gegen das Coronavirus in eine Standardzulassung umzuwandeln. Bedeutet: Für die Impfstoffe Comirnaty von Biontech/Pfizer und Spikevax von Moderna braucht es künftig keine jährliche Überprüfung mehr. Für das Ausstellen der dauerhaften Zulassung ist nun die EU-Kommission zuständig.

Das Covid-Medikament Paxlovid kann bei rechtzeitiger Einnahme Viren an der weiteren Vermehrung hindern. Mögliche Nebenwirkungen sind unter anderem Geschmacksstörungen und Erbrechen. Für wen empfehlen es Experten? Einen Überblick finden Sie auf welt.de.


DER GERSEMANN DER WOCHE

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Der Anteil der Intensivstationen, die in der täglichen Divi-Abfrage von sich sagen, ihre Betriebssituation sei „eingeschränkt“, ist inzwischen auf unter 30 Prozent gefallen. Auf dem Höhepunkt der Sommerwelle waren es mehr als 40 Prozent. Auch im Vergleich zum Vorjahr erscheint die Situation inzwischen entspannter – zumindest ein klein wenig.

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