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Schwangerschaftsabbruch muss aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden

Redaktion

Frankfurt am Main (Weltexpresso) - „Durch den Paragraphen 218 werden in Deutschland seit mehr als 150 Jahren Frauen kriminalisiert und ihnen das Recht auf körperliche und reproduktive Selbstbestimmung und somit Menschenrechte abgesprochen. Das muss endlich ein Ende finden. Dass die Koalition im Bund eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzes treffen will und Bundesfamilienministerin Lisa Paus nun auf die Abschaffung des Paragraphen 218 dringt, begrüße ich sehr“, sagt die Frankfurter Frauendezernentin Rosemarie Heilig.

„Es war mehr als überfällig, dass im vergangenen Jahr endlich das sogenannte Werbeverbot zum Schwangerschaftsabbruch, geregelt im Paragraph 219a StGB, gestrichen wurde. Der Kern der Kriminalisierung und auch Stigmatisierung ist jedoch der Paragraph 218, der Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt und Frauen damit kriminalisiert und ihnen ihr Menschenrecht auf körperliche Selbstbestimmung abspricht“, sagt Heilig weiter.

Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr angekündigt, eine gesetzliche Regelung zur sogenannten Gehsteigbelästigung vor den Beratungsstellen der Schwangerenkonfliktberatung zu erlassen. Der freie Zugang muss sichergestellt werden, so dass Ratsuchende keine Mahnwachen in Hör- und Rufweite passieren müssen.

„Wir brauchen ganz dringend eine gesetzliche Regelung für diese Gehsteigbelästigungen. Zweimal im Jahr über mehrere Wochen hinweg stehen die sogenannten Lebensschützer:innen in Frankfurt vor der Beratungsstelle von Pro Familia. Eine entwürdigende Situation für die Rat suchenden Frauen. Wir müssen die Frauen schützen können, die hier bei uns die Hilfe von Pro Familia aufsuchen. Die Mahnwachen der sogenannten Lebensschützer:innen dürfen nicht länger direkt vor der Beratungsstelle stattfinden“, fordert Heilig.

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