Drucken
Kategorie: Alltag
deutschlandfunksee

Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 344

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Der Paritätische ist besorgt über die geplanten Änderungen des Aufenthaltsgesetzes, die eine Kriminalisierung von Seenotretter*innen und Geflüchteten ermöglichen würde. Gemeinsam mit 52 zivilgesellschaftlichen und humanitären Organisationen fordert er daher das Bundesinnenministerium sowie die Parteien der Regierungsfraktionen auf, die drohende Kriminalisierung der Seenotrettung abzuwenden.


Im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses für ein Gesetz zur Verbesserung der Rückführung hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat jüngst eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen eingebracht. Teil dieser Formulierungshilfe waren Änderungen im § 96 AufenthG, der die Strafbarkeit der „Einschleusung von Ausländern“ regelt.

Bisher war im § 96 Abs. 4 AufenthG die „Beihilfe zur unerlaubten Einreise“ in andere Schengen-Staaten nur dann strafbewährt, wenn diese mit einem Vorteil für die Beihilfe leistende Person einherging. Die vorgeschlagene Änderung würde es nun jedoch auch erlauben, Personen zu bestrafen, die solche Beihilfe leisteten, ohne daraus einen Vorteil zu ziehen. Es würde ausreichen, dass diese Beihilfe „wiederholt oder zugunsten mehrerer Ausländer“ erfolgte.

Diese Änderung würde potentiell Seenotretter*innen, aber auch andere humanitäre Organisationen oder Geflüchtete selbst betreffen und somit kriminalisieren. Das Bundesinnenministerium hat zwar öffentlich dementiert, dass die Gesetzesänderung den Zweck verfolgt, diese Personen oder Organisationen strafrechtlich zu verfolgen. Dabei verweist es unter anderem auf rechtfertigende Gründe, die einer Bestrafung u.a. im Falle der Seenotrettung entgegenstehen würden. Dieses Statement ändert jedoch nichts daran, dass die Straftatbestände im Falle der Seenotrettung erfüllt sein und somit Strafverfahren drohen könnten. Ob die rechtfertigenden Gründe in den jeweiligen Fällen greifen würden, wäre Teil eines Gerichtsverfahrens und nicht schon vorab ausgemacht. Somit bestünde in jedem Falle ein Strafbarkeitsrisiko. Als Folge ist ein Abschreckungseffekt und somit die Einschränkung der zivilen Seenotrettung zu befürchten.

Sollte der Formulierungsvorschlag des BMI unverändert übernommen werden, würde sich Deutschland der europaweit zu beobachtenden Kriminalisierung und Repression der zivilen Seenotrettung anschließen. Zudem würde die Regierung ihrem eigenen Koalitionsvertrag widersprechen, in dem die Pflicht zur Seenotrettung und die Verantwortung, diese nicht zu behindern, hervorgehoben wurden. Für den Paritätischen ist klar: Seenotrettung und humanitäre Hilfe dürfen in und von Deutschland nicht kriminalisiert und behindert werden! 

Gemeinsam mit zahlreichen anderen zivilgesellschaftlichen und humanitären Organisationen fordert der Paritätische das BMI daher dazu auf, eine geänderte Formulierungshilfe vorzulegen, in der die Ausweitung des Paragraphen 96 zurückgenommen wird. Darüber hinaus fordert er die Aufnahme einer humanitären Klausel, wie sie in Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 2002/90/EG vorgesehen ist, um Sanktionen gegen humanitäre Hilfe auszuschließen. Sollte das Innenministerium dem Bundeskabinett keine neue Formulierungshilfe vorschlagen, sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestages aufgefordert, diese Änderungen in einem Antrag aufzugreifen und in den Bundestag einzubringen.