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Kategorie: Zeitgeschehen
antrag jusos schwangerschaftsabbruch rawpixel 1075725 unsplashEndlich! Das sogenannte Werbeverbot zum Schwangerschaftsabbruch ist aus dem Strafgesetzbuch gestrichen

Redaktion

Frankfurt am Main (Weltexpresso) - „Es war mehr als überfällig, dass das sogenannte Werbeverbot zum Schwangerschaftsabbruch, geregelt im §219a StGB, gestrichen wird. Es ist absurd, dass die Veröffentlichung von fundierten fachlichen Informationen durch Ärztinnen und Ärzte zum Schwangerschaftsabbruch als ‚Werbung‘ für Schwangerschaftsabbrüche bezeichnet werden konnte und diese Veröffentlichungen strafrechtlich verfolgt wurden“, sagt die Frankfurter Frauendezernentin Rosemarie Heilig zum Beschluss im Bundestag von Freitag, 24. Juni.

Heilig fordert die Bundesregierung auf, jetzt auch die nächsten Schritte zu gehen. So müsse auch der freie Zugang zur Schwangerenkonfliktberatung sichergestellt werden. Frauen müssten diese ohne Gehsteigbelästigungen aufsuchen können. Der Grundrechtekonflikt zwischen Persönlichkeitsrechten und Meinungsfreiheit müsse gelöst werden.

„Wir müssen Frauen schützen können, die die Beratungsstelle der Pro Familia aufsuchen. Die Mahnwachen in Hör- und Rufweite der Beratungsstelle dürfen nicht länger unmittelbar davor stattfinden können. Dafür brauchen wir eine gesetzliche Regelung“, sagt Heilig. „Und schließlich muss auch der §218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden“, betont die Frauendezernentin.

„Durch den Paragraph 218 werden in Deutschland seit 151 Jahren Frauen kriminalisiert und ihnen das Recht auf körperliche und reproduktive Selbstbestimmung und somit Menschenrechte abgesprochen. Das muss endlich ein Ende finden“, fordert Heilig.

Natürlich nutzt die Dezernentin diese Situation, um mit ihren Verlautbarungen selbst in die Presse zu kommen. Aber das ist richtig, denn Frauenarbeit als politische Arbeit ist für manche immer noch unverständlich. Dabei bleibt noch sehr viel zu tun, denn die Rechte auf dem Papier müssen auch auf gesellschaftliche Umstände treffen, wo Rechte selbstverständlich genutzt und gewährt werden und man sie sich nicht erkämpfen muß.

Es ist historisch schon seltsam, daß am selben Tag in Deutschland das Recht von Frauen auf ihren Körper und die notwendigen Informationen zu Schwangerschaften gestärkt werden, an dem in den USA gewissermaßen als Zivilisationbrauch Abtreibung gesetzlich verboten werden kann. Auch die nach drei Tagen. Wer je erlebt hat, wie schmerzhaft für Frauen ein solcher Entschluß ist, der aus vielen Gründen erfolgen kann und normalerweise den Rahmen von 3 Monaten eingehalten hat, der kann die neue amerikanische Wirklichkeit nicht fassen. Aber, Gerichte und Richter sind parteiisch. Wären dort nur Frauen, wäre eine solche Abstimmung nicht zu Lasten von Frauen geschehen. Aber es wäre interessant, wie die Frauen im Obersten Court abgestimmt haben. Nicht für Frauen?!

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