...und VölkerrechtFIR
Berlin (Weltexpresso) - Das Miteinander von Staaten und von Menschen innerhalb eines Gemeinwesens werden durch Rechtsakte gesichert. Insbesondere nach der militärischen Zerschlagung der Nazibarbarei wurden im Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg, mit der UNO Charta und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte Rechtsnormen definiert, die einen friedlichen Umgang von Staaten untereinander sowie soziale und Freiheitsrechte von Menschen und Menschengruppen innerhalb eines Staates definierten, die geprägt waren von den Erfahrungen des antifaschistischen Kampfes der Völker für ihre Befreiung.
Diesen Prinzipien des internationalen Rechtes fühlt sich die FIR seit ihrer Gründung verpflichtet und sie hat in den Jahren ihrer politischen Arbeit immer wieder auf Verstöße gegen dieses internationale Recht deutlich hingewiesen.
Mit Erschrecken mussten wir in der letzten Zeit erleben, dass die Grundlagen dieses Rechtssystems von zahlreichen Staaten und Regierungen zunehmend durch administrative Maßnahmen infrage gestellt werden und damit die Rechtssicherheit für alle Menschen gefährdet wird.
Während weltweit Politiker auf den völkerrechtswidrigen Krieg Russlands in der Ukraine und Israels in Gaza hinweisen, erlebten wir diese Woche den Staatsterrorismus der US-Regierung, die zum ersten Mal in der Nachkriegsgeschichte einen gewählten Staatspräsidenten gekidnappt und verschleppt haben, um einen „Regime-Change“ durchzusetzen. Es ist bezeichnend, dass der argentinische Staatspräsident Milei und der ukrainische Präsident Selensky lobende Worte dafür fanden, während der britische Premier Starmer, der deutsche Bundeskanzler Merz und der französische Präsident Macron bereits anfingen, über eine „Neuordnung“ in Venezuela zu schwadronieren.
Deutlich zeigt die US-Regierung auch ihre Ablehnung internationaler Organisationen, die als verbindendes Element die Lebendigkeit des Völkerrechtes garantieren. Diese Woche verließ die US-Regierung per Regierungsdekret 66 internationalen Organisationen, Behörden und Kommissionen, die Hälfte davon UN-Strukturen.
In anderen Ländern werden die Rechte internationale Organisationen infrage gestellt. Am 30. Dezember 2025 verkündete die israelische Regierung die Aufhebung der bis dahin gültigen Registrierungen für 37 internationale Hilfsorganisationen in Gaza, dem Westjordanland und Israel. Damit unterminiere die israelische Regierung das völkerrechtlich verankerte Recht der palästinensischen Bevölkerung auf humanitäre Unterstützung, heißt es in einer Erklärung betroffener Organisationen. Schon vorher waren die Regeln für internationale Organisationen in den von Israel besetzt gehaltenen palästinensischen Gebieten bewusst vage gehalten und sollten Kritik an israelischem Regierungshandeln faktisch ausschließen.
Von Politikern im Europäischen Parlament wurde vor wenigen Wochen beklagt, dass in der Russischen Föderation zivilgesellschaftliche Organisationen, die Geldmittel aus dem Ausland erhalten, als „feindliche Ausländer“ registriert werden müssten. Dass sich diese Gesetze jedoch an dem US-amerikanischen Vorbild orientieren, war in der öffentlichen Kritik in den Medien nur selten zu lesen. Die EU leitete gegen verschiedene Mitgliedsstaaten, z.B. Polen und Ungarn, wegen des Verstoßes gegen Rechtsstaatlichkeit Verfahren ein. Dass aber die Europäische Kommission selber Instrumente geschaffen hat, um Meinungsfreiheit und journalistische Betätigung per administrativem Handeln auszuhebeln, wie das Beispiel des Schweizer Ex-Oberst Jacques Baud, ehemals UNO- und NATO-Mitarbeiter, der mit Vermögenssperrung und Einreiseverbot sanktioniert wurde, zeigt, macht deutlich, wie gefährdet Rechtssicherheit auch in der EU ist. Hilfsorganisationen beklagen, dass die vor kurzem in der EU beschlossene Regelung zum „Gemeinsamen europäischen Asylsystems“ (GEAS) faktische die Aufhebung des Rechts auf Asyl für Menschen auf der Flucht bedeuten. Und Wenn man erlebt, wie vor dem Hintergrund einer „Staatsräson“ in Deutschland Palästina-Solidarität kriminalisiert und das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt wird, dann wird sichtbar, wie bedroht Rechtssicherheit als Basis der aktuellen Politik in der Europäischen Union ist.
Diese Liste ließe sich leider mit Beispielen aus anderen Staaten deutlich verlängern.
Die FIR und ihre Mitgliedsverbände in allen Ländern treten dafür ein, dass die eingangs genannten Regeln des Völkerrechts und der individuellen Rechte und Freiheiten, die als Ergebnis des antifaschistischen Kampfes geschaffen wurden, wieder Grundlagen des Zusammenlebens von Staaten und Menschen innerhalb von Staaten bilden müssen. Es geht um Volkssouveränität, das Recht der Völker der Welt, ihr Schicksal gegenüber dem Recht des Stärkeren selbst zu bestimmen. Dazu muss die Autorität der Vereinten Nationen wieder deutlich gestärkt werden. Das sind keine „Völkerrechtsillusionen“, sondern nur so gibt es Rechtssicherheit, Demokratie und Frieden für alle Völker und Staaten in der heutigen Welt.
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©Amnesty Internatonal
Info:
Quelle: FIR-Newsletter 2026-02 dt.
FIR: Fédération Internationale des Résistants, internationale Dachorganisation von Verbänden antifaschistischer Widerstandskämpfer