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Kategorie: Zeitgeschehen

Bildschirmfoto 2026 02 28 um 23.15.37Rolf Gössner in „OSSIETZKY“ Nr. 4 / 2026 v. 21.02.2026

Rolf Gössner

Berlin (Weltexpresso) - Seit 2025 befindet sich die Türkei am Beginn eines historisch zu nennenden Friedenspro­zesses. Es geht dabei um die politische Lösung der »kurdischen Frage« – eines Problems, dem ein jahrzehntelang gewaltsam ausgetragener Konflikt zwischen dem türkischen Staat und der kurdischen Arbeiterpartei PKK zugrunde liegt. Und es geht dabei um nichts weniger als um eine gerechte und nachhaltige Lösung dieses türkisch-kurdischen Konflikts als eine der wichtigsten Voraussetzungen für Frieden in der Türkei, für eine Verbesserung der Menschenrechtslage und eine Demokratisierung des Landes. Und es geht um die Frage, ob und wie EU und Bundesrepublik diesen Prozess befördern.


Nach ersten »versöhnlichen« Signalen aus der türkischen Regierung richtete der Gründer und Repräsentant der PKK, Abdullah Öcalan, Ende Februar 2025 einen Appell mit dem Titel Aufruf für Frieden und eine demokratische Gesellschaft auch an seine Partei. Er empfahl, die PKK aufzulösen, die Waffen niederzulegen und den politischen Freiheitskampf mit friedlichen Mitteln fortzusetzen. Im Gegenzug forderte Öcalan, der auf der Gefängnisinsel Imrali eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßt, von der türkischen Regierung, einen demokratischen Raum zu eröffnen, in dem sich Kurdinnen und Kurden sozial, kulturell und politisch organisieren und entfalten können. 

Tatsächlich hat die PKK nach diesem Appell im Mai 2025 ihre Selbstauflösung gestartet, symbolisch die Waffen niedergelegt und den bewaffneten Kampf für beendet erklärt. Damit sind von kurdischer Seite die entscheidenden Schritte vollzogen worden. Angesichts dieser »Vorleistungen« stellt sich die Frage, was nun von Ministerpräsident Erdogan und seiner nationalistisch-autokratischen Regierung zu erwarten ist, damit der Friedensprozess angemessen fortgeführt und auch vollendet werden kann. Zwar handelt es sich dabei in aller­erster Linie um eine innertürkische Aufgabe – allerdings schon seit Langem mit starken Auswirkungen einerseits auf den Nahen Osten und dessen Stabilität, aber auch weit hinein in die EU und nach Deutschland. Und so stellt sich auch die Frage, was von deren Seite aus geschehen muss, um die Türkei zu einer so dringend nötigen Demokratisierung des Landes zu ermutigen, und welche konkreten Beiträge von ihnen selbst zu erwarten sind, um diesen Friedensprozess konstruktiv zu begleiten und aktiv zu befördern.

Klar ist jedenfalls, dass angesichts der neueren Entwicklung schnellstmöglich politische und (verfassungs-)rechtliche Konsequenzen gezogen werden müssen – in der Türkei, aber auch von EU und Bundesrepublik, die sich seit Jahrzehnten aus geopolitischen und militärstrategischen Interessen haben einbinden lassen in die ausufernde Antiterror-Doktrin des Nato-Staates Türkei. Dabei haben sie mit eigenen Repressionsmaßnahmen die türkische PKK-Bekäm­pfung und Unterdrückungspolitik gegenüber Kurden flan­kiert und abgesichert: so mit der Aufnahme der PKK in die EU-Ter­ror­liste (seit 2002), mit dem PKK-Vereins- und Betätigungsverbot in Deutschland (seit 1993), mit der Einstufung der PKK als »kriminelle Vereinigung«, ab 2010 als »terroristische Vereinigung im Ausland« (§ 129b StGB). All dies führte zu einer höchst problematischen Repressionspo­litik und Kriminalisierung politischer Organisationen und Aktivisten der kurdischen Community, der in Deutschland fast eine Million Menschen zugehören. Und diese Kriminalisierung setzt sich bis heute fort, trotz des Wandels, den die einst gewaltorientierte PKK in Europa und Deutschland schon längst in Richtung einer friedlich-demo­kratischen Lösung des Konflikts vollzogen hat. 

Und nun ist die PKK nach ihrer Selbstauflösung gar Geschichte. Dieser historische Schritt in Richtung eines Friedensprozesses blieb bislang allerdings einseitig und ohne lösungsorientierte Reaktion von Seiten der türkischen Regierung und Justiz. Lediglich das Parlament hat inzwischen eine Kommission für Nationale Solidarität, Geschwisterlichkeit und Demokratie eingerichtet, die die weitere Entwicklung beratend begleiten soll und die auch schon Abdullah Öcalan auf Imrali aufgesucht hat. Dies ist wichtig, aber längst nicht genug. Der türkische Staat muss jedenfalls schnellstmöglich konkrete politische und juristische Schritte unternehmen. 

Dazu gehören: Einstellung der politischen Unterdrückung und Verfolgung von Kur­den, Amnestierung und Freilassung von politischen Gefangenen, gesellschaftliche Aussöhnung, Wiedereingliederung von PKK-Käm­p­fern in die türkische Gesellschaft, Freilassung von Adullah Öcalan aus seiner nun schon mehr als 25 Jahre andauernden menschenrechtswidrigen Isolationshaft; denn als Schlüsselfigur der kurdischen Befreiungsbewegung muss er an einer politischen Lösung maßgeblich beteiligt werden. Und nicht zuletzt: Anerkennung der kurdischen Identität und Gewährung aller kulturellen und demokratischen Rechte in der Türkei, inklusive gesellschaftlicher, politischer und kultureller Gleichstellung und Teilhabe sowie Beendigung der neuerlichen Repressionswelle gegen kurdische und andere Oppositionelle. Kurz: Nun ist die Türkei in der Pflicht und am Zuge – auf dem voraussichtlich steinigen Weg zu einer gerechten, demokratischen und verfassungsrechtlichen Lösung der kurdischen Frage, um die jahrzehntelange Spirale von Unterdrückung und Verfolgung, Terror, Gewalt und Vergeltung endlich zu durchbrechen. Und dies in der Hoffnung, dass es Präsident Erdoğan und seiner autokratischen Regierung nicht allein um machtpolitische Ziele geht; die fortgesetzt kriegerische Rolle der Türkei gegen die kurdisch-demokratische Selbstverwaltung in Syrien spricht eher gegen diese Hoffnung.

Und was Deutschland betrifft: Zwar begrüßte das Außenministerium Abdullah Öcalans Aufruf vom Februar 2025 in einer schriftlichen Erklärung: »Als Bundesregierung sind wir bereit, alles in unserer Macht Stehende zu tun, um diesen Prozess zu unterstützen.« Doch weder von der Bundesregierung noch von Seiten der EU sind bislang irgendwelche Schritte oder gar Konsequenzen zu verzeichnen – zumeist mit Verweis auf außenpolitische Belange sowie auf die Zuständigkeit der Gerichte. Und so wird hierzulande weiter gemäß PKK-Verbot und nach Terror-Strafrecht überwacht, ermittelt, verhaftet, vor Gericht gestellt und verurteilt – als hätte sich nichts verändert. Und dies nach wie vor wegen Mitgliedschaft in oder Unterstützung der PKK als einer »ausländischen terroristischen Vereinigung« – aber höchst selten bis nie wegen konkret strafbarer individueller Handlungen. Um verurteilt und inhaftiert zu werden reicht es hierzulande aus, etwa einschlägige Demonstrationen oder Info-Veranstaltungen in kurdischen Kulturvereinen organisiert oder »Propaganda-Aktivitäten« koordiniert zu haben. Das bedeutet: vollkommen legales politisches Engagement als Terrordelikt. 

Nach Auflösung der PKK und Beginn des Friedensprozesses in der Türkei muss diese pauschale Kriminalisierung kurdischen Engagements auch hierzulande endlich ein Ende finden; jedenfalls reicht es nicht aus, wenn die zuständigen Gerichte in letzter Zeit, was zu begrüßen ist, vermehrt verhängte Strafen zur Bewährung aussetzen. Auch in Deutschland und der EU bedarf es eines grundsätzlichen Wandels. Und dazu gehört, endlich die Terror-Stigmatisie­rung, Kriminalisierung, Verfolgung und Ausgrenzung von kurdischen Aktivisten, Organisationen und Medien zu beenden. Dazu sind hierzulande in erster Linie Bundesregierung und Bundestag gefordert, aber auch Bundesanwalt­schaft sowie die Justiz in Bund und Ländern. 

Zu den konkreten Maßnahmen gehören: 

  1. 1. die unverzügliche Rücknahme der exekutiven Pauschalermächtigung von 2011 zur Verfolgung der PKK als »ausländische terroristische Vereinigung« nach § 129b Strafgesetzbuch durch das Bundesjustizministerium,
  2. 2. die Aufhebung des PKK-Betätigungs­ver­bots von 1993, das in Deutschland schon so viel Unheil ange­richtet hat (derzeit läuft ein Eilverfahren gegen das Verbot vor dem Verwaltungsgericht Berlin), 
  3. 3. die Beendigung der Antiterror-Strafverfah­ren wegen PKK-Mitgliedschaft und -Unter­stützung, 
  4. 4. keine Abschiebungen in die Türkei, denn sie ist noch immer kein sicheres Herkunftsland für politisch engagierte Kurden, von denen viele gerade wegen ihrer politischen Verfolgung aus der Türkei geflohen waren,
  5. 5. darüber hinaus auf EU-Ebene die überfällige Streichung der PKK aus der »EU-Terror­liste«. 

Die mit all diesen Instrumenten betriebene rigide Verbots- und Repressionspolitik hat Zigtausen­de politisch aktiver Kurdinnen und Kurden hierzulande jahrzehntelang ihrer politischen Rechte beraubt, sie diskriminiert und kriminalisiert, sie unter Generalverdacht gestellt, zu potentiellen Gewalttätern und »Terroristen« gestempelt – und damit zu innenpolitischen Feinden und Sicherheitsrisiken erklärt. Demonstrationen und Kundgebungen wurden verboten, Einbürgerungen verweigert, Asylberechtigungen aberkannt, Abschiebungen vollzogen. Auch zahlreiche kurdische Or­ganisationen, Vereine, Medien und Verlage waren und sind wegen PKK-Nähe von dieser staatlichen Repression existentiell betroffen. 

Solche staatlichen Zwangsmaßnahmen passen logischerweise nicht mehr in diese Zeit, zumal die PKK nicht länger existiert, von der in der Bundesrepublik und Europa schon seit Längerem keine Gefahren mehr ausgegangen sind. Die kurdische Frage, überhaupt die Minder­heiten­frage, ist weni­ger denn je ein Terrorproblem, sondern eine demokratisch-men­schen­rechtliche Herausforde­rung der Tür­kei, aber eben auch der Bun­desrepublik und der EU. Angesichts der neueren Entwicklung muss deshalb endlich ein grundsätzlicher politischer Wandel vollzogen und alles dafür getan werden, einen längst fälligen offenen Dialogprozess zuzulassen und zu befördern –, statt politisches Engagement für Freiheits- und Menschenrechte weiter zu kriminalisieren. 

Fotos:
Titel
Rolf Gössner
©Internationale Liga für Menschenrechte

Info:
Abdruck mit freundlicher Genehmigung des Autors
Rolf Gössner, Die »kurdische Frage« in 
„OSSIETZKY“ Nr. 4 / 2026
Herausgegeben von Rainer Butenschön, Daniela Dahn, Rolf Gössner, Ulla Jelpke,  Otto Köhler. Begründet 1997 von Eckart Spoo (https://www.ossietzky.net/zeitschrift/ )
Einzelexemplare und Abos über: Ossietzky Verlag GmbH, Siedendolsleben 3, 29413 Dähre.
Mailadresse Verlag: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! / Internet: https://www.ossietzky.net/ 

Internationale für Menschenrechte--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Dr. Rolf Gössner ist Publizist und Jurist sowie Mitherausgeber des jährlichen "Grundrechte-Report. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland" und der Zweiwochenschrift für Politik/Kultur/Wirtschaft „Ossietzky“. Er war Rechtsanwalt (bis 2020), Stellv. Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen, Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte sowie Mitglied der Jury zur Verleihung des Negativpreises BigBrotherAward (2000 bis 2020). Autor zahlreicher Bücher zu Demokratie, Innerer Sicherheit und Bürgerrechten, zuletzt: „Datenkraken im öffentlichen Dienst.Laudatio’ auf den präventiven Sicherheits- und Überwachungsstaat“, Köln 2021. Mehrfach ausgezeichnet, zuletzt mit dem Hans-Litten-Preis der Vereinigung Demokratischer Jurist:innen (VDJ). Internet: www.rolf-goessner.de