F Christina Hohe 2 copyright Stadt Frankfurt Salome RoesslerEin vielfältiges Berufsfeld: Zwei Standesbeamtinnen erzählen von ihrer täglichen Arbeit

Hannah Oechler

Frankfurt am Main (Weltexpresso) - Wer einmal darüber nachdenkt, welche Aufgaben Standesbeamte so haben, dem fällt bestimmt eine sofort ein: die Eheschließung. Genau dafür ist Angelika Schröder aus dem Standesamtsbezirk Mitte in Frankfurt am Main mit ihren Kollegen von der Abteilung für Eheschließungsangelegenheiten zuständig.
Die ersten fünf Jahre, nachdem sie ihr Diplom zur Verwaltungswirtin (FH) im Jahr 1993 erfolgreich abgeschlossen hatte, arbeitete sie aber zunächst in der Abteilung für Einbürgerung, Staatsangehörigkeit und Namensänderung.


Keine Trauung wie die andere

Seit 20 Jahren arbeitet die Standesbeamtin nun in der Abteilung für Eheschließungsangelegenheiten. Zu ihren Aufgaben gehört neben der Beratung und Bearbeitung von Anmeldungen zur Eheschließung natürlich ganz klassisch auch, Liebende durch den Bund der Ehe miteinander zu verbinden. Bis zu elf Mal am Tag finden in Frankfurt Trauungen statt, jährlich sind es in etwa 3000. „Trotzdem wird es nie langweilig“, sagt Schröder, die wohl schon über 1500 Ehen geschlossen hat. „Auch wenn der Ablauf einer Eheschließung rechtlich vorgegeben ist, ist doch jede Eheschließung etwas anders. Kein Paar ist gleich und gerade in Frankfurt, wo so viele verschiedene Nationen zusammenkommen, erlebt man immer wieder etwas Neues“, erzählt die Standesbeamtin und kann sich dabei ein Schmunzeln nicht verkneifen.

Ob kurios, emotional, traditionell oder ganz nüchtern – alles hat sie schon gehabt. Die einen kommen in Flipflop und Jeans, um sich das Jawort zu geben, die anderen ganz traditionell in Schlips und Smoking. Manche Trauung endet im afrikanischen Jubelkonzert, die andere damit, dass die türkische Braut ihrem Mann auf den Fuß tritt. „Man wird immer wieder überrascht und genau das macht die Arbeit mit Publikum für mich so spannend“, sagt Schröder, die zu ihrer Arbeitsstelle aus dem Main-Kinzig-Kreis nach Frankfurt pendelt.

Doch damit nicht genug, denn was viele nicht wissen: Getraut wird nicht nur im Standesamt im Frankfurter Römer. Gelegentlich kommt es auch vor, dass Schröder und ihre Kollegen in der Justizvollzugsanstalt Eheschließungen vornehmen. Etwas häufiger finden Nottrauungen in Krankenhäusern oder bei den Paaren zu Hause statt. „Dort herrscht natürlich eine andere Atmosphäre als im Trausaal. Oft ist es beklemmend und vor allem die Nottrauungen können sehr belastend sein“, sagt die Standesbeamtin. Neben dem Frankfurter Römer können sich Paare außerdem noch im Haus Rosenbrunn im Palmengarten, im Seckbacher Rathaus, im Emmerichpavillon des Bolongaropalastes in Höchst und in der Nikolauskapelle in Bergen-Enkheim das Jawort geben.


Namensänderungen, Vaterschaftsanfechtungen, Adoptionen und Co

Sicherlich ist die Abteilung für Eheschließung einer der klassischen Bereiche im Standesamt, jedoch bei weitem nicht der einzige. Eine von insgesamt sechs Abteilungen im Standesamt Frankfurt ist die Abteilung für Fortführung der Personenstandsregister und Urkundenbestellung, in der die 26-jährige Standesbeamtin Christina Hohe aus Dreieich arbeitet. In ihrer Abteilung ist sie für alle möglichen nachträglichen Änderungen von Geburten- und Sterbeurkunden zuständig. Die Erstausstellung dieser Urkunden erfolgt aber in der Abteilung für Geburten und Sterbefälle. Beispielsweise bei der nachträglichen Änderung der Abstammung kommen Christina Hohe und ihre Kollegen ins Spiel. Über 60 Vaterschaftsanfechtungen wurden allein 2017 in den Geburtenregistern der Standesamtsbezirke Mitte und Höchst beurkundet. Die Anfechtung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wird aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts vom Standesamt als Folgebeurkundung im Geburtenregister des Kindes eingetragen.


Ein Job mit großer Verantwortung

Schwierige Situationen gibt es, wenn man den Wünschen der Eltern aus rechtlichen Gründen nicht entsprechen kann. „In manchen Fällen gibt es eben gesetzliche Einschränkungen, an die wir uns halten müssen, die den Vorstellungen der Eltern entgegenstehen“, erklärt die 26-Jährige. In ihrer täglichen Arbeit genießen Standesbeamte allerdings eine Sonderstellung: Sie sind nicht weisungsgebunden. Das heißt, dass sie sich nur an richterliche Beschlüsse halten müssen und ansonsten völlig eigenverantwortlich nach dem Gesetz arbeiten. „Damit ist sehr viel Verantwortung verbunden, aber es macht auch viel Spaß“, sagt Hohe, die nach ihrer dreijährigen dualen Ausbildung zur Inspektoranwärterin ein Grundseminar absolviert und eine Prüfung abgelegt hat, um offiziell als Standesbeamtin ernannt werden zu können.

Auch wer von dem am 1. November 2018 erlassenem Gesetz, nach dem man die Reihenfolge seiner Vornamen ändern kann, Gebrauch machen möchte, der wird in Kontakt mit der Abteilung von Christina Hohe kommen. „Bereits über 40 Änderungen der Reihenfolge des Vornamens wurden eingereicht, seit das Gesetz in Kraft getreten ist“, sagt die Fachfrau. Zu den Aufgaben von Hohes Abteilung zählen neben Abstammungs- und Namensänderungen aufgrund von familienrechtlichen Erklärungen auch Beschlüsse nach dem Transsexuellengesetz oder Adoptionsbeschlüsse. Aber auch besondere Beurkundungen wie die Annahme von Erklärungen zum Namen für im Ausland geborene Kinder, namensrechtliche Angleichungserklärungen sowie die Beurkundung von Geburten und Sterbefällen im Ausland zählen zu den Aufgaben der Standesbeamtin.

Was ihre Arbeit im Standesamt anbelangt, sind sich die zwei Kolleginnen jedenfalls einig: „Wir arbeiten in einem vielfältigen Arbeitsfeld, mit ganz unterschiedlichen Bereichen und Aufgaben, die weit mehr umfassen, als nur den Bereich der Eheschließung.“

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Christina Hohe © Stadt Frankfurt Salome Roessler