mags nrwVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 91

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Die „Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. (DGSP)“ sieht die bisherigen vielfältigen Bemühungen, den forensisch psychiatrischen Maßregelvollzug zu reformieren, als gescheitert an. Unter anderem fordert die DGSP, dass Menschen in Haft und in Sicherungsverwahrung in die Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) und in die Rentenversicherung (SGB VI) einbezogen werden. Der Paritätische Gesamtverband fordert die Einbeziehung in die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

Am 2. März 2022 hat der sozialpsychiatrische Fachverband „Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. (DGSP)“ ein Positionspapier zur Transformation des Maßregelvollzugs veröffentlicht. Die DGSP sieht die bisherigen vielfältigen Bemühungen, den forensisch psychiatrischen Maßregelvollzug zu reformieren, als gescheitert an und fordert eine grundlegende Transformation des strafrechtlichen Sanktionensystems. Unter anderem sollen laut DGSP alle zu einem Freiheitsentzug (Strafe) verurteilten Personen in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV, SGB V) und in die Rentenversicherung (SGB VI) einbezogen werden.

DGSP Plädoyer für eine Transformation der Maßregeln (2022)
https://www.dgsp-ev.de/fileadmin/user_files/dgsp/pdfs/Stellungnahmen/2022/Plaedoyer_fuer_eine_Transformation_der_Massregel.pdf

DGSP Plädoyer für eine Transformation der Maßregeln – Kurzfassung (2022)
https://www.dgsp-ev.de/fileadmin/user_files/dgsp/pdfs/Stellungnahmen/2022/Plaedoyer_fuer_eine_Transformation_der_Massregel_Kurzfassung.pdf

Der Paritätische Gesamtverband hat zuletzt in seiner Kommentierung zum Koalitionsvertrag von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (2021-2023) deutlich gemacht, dass Menschen in Haft und in Sicherungsverwahrung in die gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen werden müssen. Die im Strafvollzug geleistete Arbeit muss beitragspflichtig und anspruchsbegründend wirken. Die Koalition strebt die Ermöglichung einer regulären Mitgliedschaft von arbeitenden Menschen in Haft und in Sicherungsverwahrung in der gesetzlichen Rentenversicherung an. Damit bleibt jedoch die Ausgrenzung aus dem staatlichen Sicherungssystem der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Nach der Haftentlassung sind die Übergänge in die gesetzliche Krankenversicherung mit Hürden verbunden, die zu Behandlungsverzögerungen und Behandlungsabbrüchen führen können.

Paritätisches Positionspapier zu Gesundheit und Haft (2016)


Dokumente zum Download
Paritätischer Gesamtverband: Positionspapier zu Gesundheit und Haft – gleicher Zugang, gleicher Schutz, gleiche Rechte (2016) (187 KB)
https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Paritaetischer_Gesamtverband_Positionspapier_zu_Gesundheit_und_Haft_2016.pdf

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