Bildschirmfoto 2022 07 14 um 01.55.25Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 106

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Das BMAS hat den dritten Förderaufruf für das Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ gestartet. Die antragsberechtigten Jobcenter und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung können aussagekräftige Projektskizzen spätestens bis zum 30. September 2022 bei der Fachstelle rehapro einreichen.

Der dritte Förderaufruf baut auf den inhaltlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen des zweiten Förderaufrufs auf und wird ergänzt durch die Erprobung innovativer Ansätze der Digitalisierung, Erprobung innovativer Ansätze zum besseren Zusammenwirken von Sozialleistungsträgern und Betrieben bzw. Arbeitgebern, sowie der Erprobung innovativer Ansätze hinsichtlich des niederschwelligen Zugangs zu Prävention und Rehabilitation, zum Beispiel durch aufsuchende Beratung und Betreuung oder Vereinfachung der Verfahren.

Des weiteren hat sich der Lenkungsausschuss darauf verständigt, weitere Vorschläge des Beirats rehapro aufzugreifen und in einem begleitenden Informationsschreiben zum Förderaufruf den antragsberechtigten Jobcentern und Rentenversicherungsträgern zusätzliche Anregungen zu geben.

Unabhängig von diesen spezifischen Rahmenbedingungen des dritten Förderaufrufs, gelten alle Regelungen der Förderrichtlinie fort. Gleichzeitig gelten die bereits im zweiten Förderaufruf aufgegriffenen Aspekte auch im dritten Förderaufruf.

Das Antragsverfahren ist wie beim ersten und zweiten Förderaufruf zweistufig. Projektskizzen können spätestens bis zum 30. September 2022 bei der Fachstelle rehapro eingereicht werden. Nach der Rückmeldung der Fachstelle rehapro zur Skizze haben die Antragsberechtigten zwei Monate Zeit, ihren Förderantrag einzureichen.

Der Fachinformation beigefügt ist der 13. Newsletter zum Bundesprogramm rehapro. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website zum Bundesprogramm.

Bei Fragen und Anregungen zur Umsetzung des Bundesprogramms rehapro wenden Sie sich bitte an die Fachstelle rehapro:
Fachstelle rehapro
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Knappschaftstraße 1
44799 Bochum
Tel. 0234 304-83288 (Mo - Do 8:00 - 16:00 Uhr, Fr 8:00 - 14:00 Uhr)
Fax 0234 304-83299
E-Mail fachstelle-rehapro(at)kbs.de

Dokumente zum Download

Newsletter_rehapro_vom_8._Juli_2022.pdf (202 KB)
https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Schwerpunkte/Bundesteilhabegesetz/doc/Newsletter_rehapro_vom_8._Juli_2022.pdf


Foto:
Quelle: www.colourbox.de