green campusVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 234

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - 

Der von der Bundesregierung vorgelegte Referententwurf enthält wichtige Regelungsvorschläge, unter anderem zum Budget für Arbeit und zur Ausgleichsabgabe. Um einen wirklich inklusiven Arbeitsmarkt zu fördern, wäre weit mehr nötig.

 

Die Bundesregierung zielt mit ihrem Entwurf darauf, mehr Menschen mit Behinderung eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, Arbeitsplätze von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erhalten und eine zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung zu ermöglichen. Dafür sieht der Entwurf konkret im Wesentlichen folgene Änderungen vor:

  • Eine erhöhte Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber*innen, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen („vierte Staffel“), für kleinere Arbeitgeber sollen wie bisher Sonderregelungen gelten
  • Die Konzentration der Mittel aus der Ausgleichsabgabe auf die Förderung der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Eine Genehmigungsfiktion für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes
  • Die Aufhebung der Deckelung für den Lohnkostenzuschuss beim Budget für Arbeit
  • Eine Neuausrichtung des Sachverständigenbeirates Versorgungsmedizinische Begutachtung

In ihrer Stellungnahme begrüßt die Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege (BAG FW) einen großen Teil der vorgesehenen Änderungen ausdrücklich. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass die geplanten Regelungen nicht ausreichend sind. Damit auch Menschen mit Behinderungen ihr Grundrecht auf freie Berufswahl, also das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei wählen zu können, verwirklichen können, muss der Arbeitsmarkt konsequent inklusiv ausgestaltet werden. Der Ausbau digitaler und physischer Barrierefreiheit ist dafür von ebenso großer Bedeutung, wie der Abbau von Vorbehalten bei Arbeitgebenden und die Sicherstellung individuell passender Nachteilsausgleiche, die flexibel anpassbar und wenn nötig auf Dauer angelegt sind. Nachteilsausgleiche müssen fest und dauerhaft an die Person mit ihren individuellen und spezifischen Fähigkeiten und Bedürfnissen angepasst und abrufbar sein. Sie dürfen nicht vom Ort der Teilhabe am Arbeitsleben abhängig sein. All das wird mit den vorgesehenen Regelungen nicht erreicht.

Die BAGFW schlägt daher vor, die im parlamentarischen Raum bereits angedachte Enquete-Kommission zur Umsetzung der UN BRK einzurichten und zu nutzen, um unter Mitarbeit von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände, Vertreter*innen inklusionserfahrener Organisationen aus der Praxis, Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarkts, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Wohlfahrtsverbänden sowie Schwerbehindertenvertreter*innen und Werkstatträt*innen zu erarbeiten, wie sich der in weiten Teilen exklusive Arbeitsmarkt zu einem allgemeinen inklusiven Arbeitsmarkt mit gleichwertigen Zugangsmöglichkeiten für alle Menschen entwickeln kann. Auf Grundlage der in diesem Zusammenhang erarbeiteten Empfehlungen ist der Gesetzgeber gefordert, entsprechende Regelungen auf den Weg zu bringen. Erforderlich ist ein Paradigmenwechsel hin zu einem inklusiven und humanen Arbeitsmarkt.