kreis unnaVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 304

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Seit Herbst 2022 gelten zwei Verordnungen, die kurz- und mittelfristig für Einsparungen von Energie im Gebäudebereich sorgen sollen. Die Energiespar-Verordnung mit kurzfristig wirksamen Maßnahmen galt ursprünglich ein halbes Jahr bis zum 28. Februar. Sie wurde jetzt bis 15. April 2023 verlängert.

Um die Versorgungssicherheit in Deutschland sicherzustellen, hatte die Bundesregierung im vergangenen Jahr zwei Energieeinsparverordnungen beschlossen: Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung, kurz: EnSikuMaV) sowie die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung, kurz: EnSimiMaV). Der Paritätische Gesamtverband informierte in einer Fachinfo.

Da nach wie vor Bedarf an Verringerung des Energiebedarfs besteht, hat das Kabinett die Verlängerung der kurzfristig wirksamen Energiesparmaßnahmen bis zum 15. April 2023 beschlossen. Nach der Zustimmung des Bundesrats am 10. Februar ist die Verlängerung der Verordnung nun in Kraft getreten.

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen beinhaltet unter anderem ein Nutzungsverbot bestimmter Heizungsarten für private Pools, neue Höchsttemperaturwerte sowie Temperaturabsenkungen bei Warmwasser in öffentlichen Nichtwohngebäuden und Einschränkungen der Außenbeleuchtung öffentlicher Nichtwohngebäude und Denkmäler. Unternehmen werden insbesondere mit Regelungen zu Leuchtreklamen und Ladentüren zum Energiesparen verpflichtet. Die Verordnung ermöglicht zudem, dass Unternehmen weniger heizen, indem sie die für öffentliche Gebäude festgelegten Höchstwerte für die Lufttemperatur als neue Mindesttemperaturwerte für Arbeitsräume vorschreibt.

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