dgb fucht

Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 523

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Der Beschluss der Bund-Länder-Konferenz vom 07.11.2023 beinhaltet weitere Verschärfungen in der Asylpolitik. Insbesondere der Prüfauftrag für die Durchführung von Asylverfahren in Transit- und Drittstaaten, die Absage an die im Koalitionsvertrag versprochene Angleichung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten sowie die Ausweitung des Asylbewerberleistungsgesetzes stechen hervor. Beschlossen wurden auch Maßnahmen zur finanziellen Stärkung der Kommunen sowie der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten. Zudem soll eine Kommission zu Fragen der Migrationspolitik unter Einbezug gesellschaftlicher Gruppen eingerichtet werden.


In ihrem Beschluss führen Länder und Bundesregierung zahlreiche weitere Verschärfungen in der Asylpolitik aus. Als primäres Ziel wird die Reduktion der Zahl der an den europäischen Außengrenzen ankommenden Schutzsuchenden ausgegeben. Einer der zentralen Beschlüsse ist dabei ein Prüfauftrag an die Bundesregierung zur Durchführung von Asylverfahren in „Transit- und Drittstaaten“ unter „Achtung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention“. Darüber hinaus bekräftigt die Bund-Länder-Konferenz das Ansinnen, die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems zeitnah abzuschließen und möchte die Europäische Grenzschutzagentur Frontex operativ stärken.

Weiter heißt es in dem Beschluss, der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigen werde „nicht ausgeweitet“. Damit ist augenscheinlich gemeint, dass ein Vorhaben des Koalitionsvertrags,  die Angleichung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten an die Rechtslage für GFK-Flüchtlinge, nicht weiter verfolgt wird.

Beschlossen wurde auch die Absicht, die reduzierten Leistungen des Asylberwerberleistungsgesetzes nun erst nach 36 statt nach 18 Monaten in Form von Analogleistungen auf das Niveau der Regelsysteme zu heben. Im Beschluss wird dies explizit mit dem Ziel begründet, Anreize für die Sekundärmigration nach Deutschland zu reduzieren. Darüber hinaus streben die Länder und die Bundesregierung die zeitnahe Einführung von Bezahlkarten für Empfänger*innen von AsylbLG-Leistungen an. Laut Beschluss sollen zudem die Arbeitsgelegenheiten gem. § 5 AsylbLG ausgeweitet werden, indem diese nicht mehr dem Vorbehalt unterliegen sollen, dass durch sie keine regulären Arbeitskräfte verdrängt werden. Die Verpflichtung zu solchen Tätigkeiten soll zudem verstärkt durchgesetzt werden.  

Andere Beschlüsse sind positiver zu bewerten. Hinsichtlich der Unterbringung von Geflüchteten beschließt die Bund-Länder-Konferenz, Kommunen finanziell besser auszustatten. In einem „atmenden System“ wird der Bund eine Pro-Kopf-Pauschale von 7500 Euro pro schutzsuchender Person sowie mind. 1 Mrd. Euro für die Vorhaltung von Kapazitäten in Zeiten niedriger Zugangszahlen bereitstellen. Für den beschleunigten Ausbau von Unterkünften sollen baurechtliche Erleichterungen beschlossen werden. Die Bemühungen zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter sollen gestärkt werden, insbesondere durch Anreize für Unternehmen, Personen auch bei geringeren Deutschkenntnissen einzustellen.

Die Konferenz beschließt zudem die Einrichtung einer Kommission zu „Fragen der Steuerung der Migration und besseren Integration“ unter Einbezug gesellschaftlicher Gruppen. Offen bleibt im Beschluss jedoch, welche Gruppen zu welchen Fragen in der Kommission beraten sollen und welchen Charakter ein möglicher Beschluss der Kommission haben soll.

Der Beschluss der Bund-Länder-Konferenz vom 07.11.2023 beinhaltet weitere Verschärfungen in der Asylpolitik. Insbesondere der Prüfauftrag für die Durchführung von Asylverfahren in Transit- und Drittstaaten, die Absage an die im Koalitionsvertrag versprochene Angleichung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten sowie die Ausweitung des Asylbewerberleistungsgesetzes stechen hervor. Beschlossen wurden auch Maßnahmen zur finanziellen Stärkung der Kommunen sowie der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten. Zudem soll eine Kommission zu Fragen der Migrationspolitik unter Einbezug gesellschaftlicher Gruppen eingerichtet werden.

In ihrem Beschluss führen Länder und Bundesregierung zahlreiche weitere Verschärfungen in der Asylpolitik aus. Als primäres Ziel wird die Reduktion der Zahl der an den europäischen Außengrenzen ankommenden Schutzsuchenden ausgegeben. Einer der zentralen Beschlüsse ist dabei ein Prüfauftrag an die Bundesregierung zur Durchführung von Asylverfahren in „Transit- und Drittstaaten“ unter „Achtung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention“. Darüber hinaus bekräftigt die Bund-Länder-Konferenz das Ansinnen, die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems zeitnah abzuschließen und möchte die Europäische Grenzschutzagentur Frontex operativ stärken.

Weiter heißt es in dem Beschluss, der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigen werde „nicht ausgeweitet“. Damit ist augenscheinlich gemeint, dass ein Vorhaben des Koalitionsvertrags,  die Angleichung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten an die Rechtslage für GFK-Flüchtlinge, nicht weiter verfolgt wird.

Beschlossen wurde auch die Absicht, die reduzierten Leistungen des Asylberwerberleistungsgesetzes nun erst nach 36 statt nach 18 Monaten in Form von Analogleistungen auf das Niveau der Regelsysteme zu heben. Im Beschluss wird dies explizit mit dem Ziel begründet, Anreize für die Sekundärmigration nach Deutschland zu reduzieren. Darüber hinaus streben die Länder und die Bundesregierung die zeitnahe Einführung von Bezahlkarten für Empfänger*innen von AsylbLG-Leistungen an. Laut Beschluss sollen zudem die Arbeitsgelegenheiten gem. § 5 AsylbLG ausgeweitet werden, indem diese nicht mehr dem Vorbehalt unterliegen sollen, dass durch sie keine regulären Arbeitskräfte verdrängt werden. Die Verpflichtung zu solchen Tätigkeiten soll zudem verstärkt durchgesetzt werden.  

Andere Beschlüsse sind positiver zu bewerten. Hinsichtlich der Unterbringung von Geflüchteten beschließt die Bund-Länder-Konferenz, Kommunen finanziell besser auszustatten. In einem „atmenden System“ wird der Bund eine Pro-Kopf-Pauschale von 7500 Euro pro schutzsuchender Person sowie mind. 1 Mrd. Euro für die Vorhaltung von Kapazitäten in Zeiten niedriger Zugangszahlen bereitstellen. Für den beschleunigten Ausbau von Unterkünften sollen baurechtliche Erleichterungen beschlossen werden. Die Bemühungen zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter sollen gestärkt werden, insbesondere durch Anreize für Unternehmen, Personen auch bei geringeren Deutschkenntnissen einzustellen.

Die Konferenz beschließt zudem die Einrichtung einer Kommission zu „Fragen der Steuerung der Migration und besseren Integration“ unter Einbezug gesellschaftlicher Gruppen. Offen bleibt im Beschluss jedoch, welche Gruppen zu welchen Fragen in der Kommission beraten sollen und welchen Charakter ein möglicher Beschluss der Kommission haben soll.