deutsches musikinformationszentrumVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes,  Teil 352

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Im Rahmen der im Jahr 2023 erfolgreich geführten Verhandlungen wurde zwischen der BAGFW und der VG Musikedition ein neuer Gesamtvertrag vereinbart. Danach wird den Einrichtungen der Verbände der BAGFW ein Rabatt von bis zu 30 % auf die erforderlichen Lizenzgebühren gewährt.


Beim Kopieren von Noten und Liedtexten sind Nutzungsrechte der Urheber zu beachten. Diese Nutzungsrechte bedürfen der Genehmigung durch die Rechteinhaber. Die VG Musikedition nimmt diese Rechte als urheberrechtliche Verwertungsgesellschaft im Auftrag ihrer Mitglieder wahr und setzt die entsprechenden Vergütungsansprüche durch. Die VG Musikedition vertritt insoweit Verleger, Komponisten, Textdichter und Herausgeber u.a. und deren grafische Vervielfältigungs- und Abdruckrechte an Noten und Liedtexten.

Durch den neuen Gesamtvertrag wurde der Anwendungsbereich auf weitere Einrichtungen der Verbände der BAGFW erweitert. Der Vertrag ist nunmehr in Kinderbetreuungseinrichtungen, in Familienbildungsstätten, den Einrichtungen der Alten- und Wohlfahrtspflege inkl. der Betreuung und Pflege von Menschen mit Beeinträchtigungen, Krankenhäusern, sonstigen Heil- und Pflegeeinrichtungen sowie in nicht gewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung anzuwenden. Dieser Vertrag ersetzt den bisher zwischen dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und der VG Musikedition geschlossenen Vertrag für das Fotokopieren von Noten in Kindergärten und den zwischen der BAGFW und der VG Musikedition bestehenden Vertrag für das Vervielfältigen von Noten und Liedtexten in Senioren- und Pflegeheimen und sonstigen Einrichtungen zur Betreuung und Pflege alter und behinderter Menschen.

Mit dem nun geschlossenen Vertrag wird es den Einrichtungen der Mitgliedsverbände ermöglicht, die erforderlichen Rechte einfach und kostengünstig zu erwerben. Dabei richtet sich die Vergütung nach den auf der Seite www.vg-musikedition.de veröffentlichten Tarifen.

Zu berücksichtigen sind folgende Tarife:

Tarif F – Ki 2 für Betreuungseinrichtungen

Tarif F – SEN 1 für Einrichtungen der Alten- u. Wohlfahrtspflege sowie sonstige Heil- und Pflegeeinrichtungen

Tarif F – VHS 2 für Volkshochschulen, Familienbildungsstätten und Einrichtungen der Erwachsenenbildung.

Auf die dort genannten Lizenzbeträge wird zunächst ein Gesamtvertragsnachlass von 20 % gewährt. Ein weiterer Nachlass von 10 % wird seitens der VG Musikedition eingeräumt, soweit die Einrichtung gemeinnützig im Sinne von § 52 AO organisiert ist. Die Gemeinnützigkeit ist ggf. durch die Vorlage eines Körperschaftssteuerfreistellungsbescheides gegenüber der VG Musikedition nachzuweisen.

Zum Abschluss eines Lizenzvertrages ist seitens der Einrichtung ein entsprechend ausgefüllter und unterzeichneter Meldebogen an die VG Musikedition zu übersenden.

Zudem ist der VG Musikedition eine Liste der vervielfältigten Werke zu übermitteln.

Wichtig:

Für Einrichtungen mit einem bestehenden Lizenzvertrag ist kein neuer Vertragsabschluss notwendig. Der neue Gesamtvertrag wird automatisch berücksichtigt.

Ergänzend wird auf die Fachinformation vom 25. Juli 2023 verwiesen. Dort wurde über die aktuelle Höhe der Lizenzbeträge ab dem 1. Juli 2023 informiert.

Der Broschüre der VG Musikedition „Legal kopieren? - Wir wissen wie!“ sind weitere hilfreiche Informationen zu diesem Thema zu entnehmen.