bayerischer

Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 421

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - In der vergangenen Woche ist der Haushalt 2024 endlich verabschiedet worden. Anbei ein knapper Überblick über die finanziell bedeutenden Änderungen insbesondere beim Bürgergeld durch die Haushaltsberatungen.


Bis Anfang Februar hat es gedauert, bis endlich der Bundestag den Haushalt 2024 verabschiedet hat. Im Vorfeld gab es heftige Kontroversen, ob, wo und wieviel in den verschiedenen Politikfeldern gespart werden muss. Der Finanzminister hat auf der strikten Einhaltung der Schuldenbremse bestanden und damit den verschiedenen Ministerien Kürzungen in ihren Zuständigkeiten vorgegeben. Kürzungsvorgaben sind bereits in dem Regierungsentwurf umgesetzt worden. Zudem hatte das Bundesverfassungsgericht die Umwidmung von nicht genutzten Corona-Hilfen in den Klima- und Transformationsfonds als verfassungswidrig verworfen und damit den Konsolidierungsdruck noch einmal erhöht.

Vorgestellt werden einige Änderungen des Einzelplans 11, der das Budget für das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) vorgibt. Der urspüngliche Etatansatz für das BMAS betrug nach dem Regierungsentwurf 171,673 Mrd Euro. Dies waren zwar 5,4 Mrd. Euro mehr als im Haushaltsplan 2023 (Soll), aber nur geringfügig mehr als bereits 2022 tatsächlich ausgegeben wurde (168,471 Mrd. Euro - Ist). Durch Änderungen in der sog. Bereinigungssitzung des Haushaltsauschusses wurde der Etatansatz schließlich an die jüngsten Entwicklungen - etwa: Anhebung der Regelbedarfe in der Grundsicherung - angepasst und auf insgesamt 175,675 Mrd. Euro festgelegt. Der Großteil der Ausgaben ist durch rechtliche Regelungen vorgegeben. 

In der - zwischenzeitlich unterbrochenen - Bereinigungssitzung wurden verschiedene Haushaltsansätze insbesondere im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchenden ("Bürgergeld") angepasst. So wurden die Ansätze für die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft um 1,4 Mrd. Euro angehoben und auf 11,1 Mrd. Euro festgelegt. Die Ausgaben für das Arbeitslosengeld II wurde um 3,4 Mrd. Euro erhöht auf nunmehr 26,5 Mrd. Euro. Die Gesamtausgaben für das Arbeitslosengeld II stellen trotz dieses Zuwachses gerade einmal 15 Prozent des Einzelplans 11 dar - eine bescheidene Summe angesichts der Tatsache, dass diese Leistung die zentrale Existenzgrundlage für etwa 5,8 Mio. Personen im SGB II Leistungsbezug darstellt (Januar 2024). Für die Unterstützung von SGB II Beziehenden ist der Eingliederungstitel die entscheidende Größe. Hier wird festgelegt, wie viel Geld den Jobcentern für Fördermaßnahmen zur Verfügung steht. Mit der Bürgergeldreform wurde eine Reform der Ausrichtung auf mehr Fördern als Fordern in Aussicht gestellt. Um dies umzusetzen, bräuchten die Jobcenter auch entsprechend mehr finanzielle Mittel. Diese werden ihnen aber nicht auf einer verlässlichen Basis zur Verfügung gestellt. Der Eingliederungstitel wurde bereits im Regierungsentwurf um 200 Mio. Euro und durch die Haushaltsberatungen um weitere 50 Mio. Euro gekürzt. Es steht im Ergebnis mit 4,15 Mrd. Euro für 2024 strukturell weniger Geld für die Arbeitsförderung zur Verfügung als vor der Bürgergeldreform. Hinzu kommt, dass die Mittel für die Verwaltung nicht ausreichen. Um diese Defizite zu decken, müssen Mittel der Arbeitsförderung zur Deckung der Verwaltungskosten umgewidmet werden. Allerdings haben die Haushälter des Deutschen Bundestags für 2024 eine spürbare Entlastung vorgesehen, weil Ausgabereste zu Lasten aller Einzelpläne bis zu einer Höhe von 1,35 Mrd. Euro in Anspruch genommen werden können. Diese Regelung ist aber ausdrücklich ("einmalig") auf den Haushalt 2024 beschränkt. Zur Umschichtung der Ausgabereste zu Gunsten der Verwaltungskosten erläutert die sog. "Eingliederungsmittel-Verordnung" 2024 zudem wie folgt: "(...). Die verbindlich nach der Erläuterung Nr. 1 zu Kapitel 1101 Titelgruppe 01 Titel 685 11 (Eingliederungsleistungen) zur Verfügung stehenden Ausgabereste werden zur Verstärkung der Mittel für Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Kapitel 1101 Titelgruppe 01 Titel 636 13 eingesetzt." (§ 1, Absatz 1, Satz 2).

Der Mittelansatz für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist um 1,4 Mrd Euro auf nunmehr 10,9 Mrd.  Euro angehoben worden. 

Zuletzt wurden weitere Ergänzungen vorgenommen: 170 Mio Euro will die Bundesregierung durch die Verschärfung von Sanktionsregeln beim Alg II einsparen und 500 Mio. Euro durch die schnellere Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt ("Job-Turbo"). Der zusätzliche Zuschuss zur Gesetzlichen Rentenversicherung ist um 600 Mio. Euro gekürzt worden. 

Auf die zunächst zwischen den Koalitionspartner verabredete Ausgleichszahlung der Bundesagentur für Arbeit an den Bundeshaushalt (geplant für 2024 in Höhe von 1,5 Mrd. Euro) wurde verzichtet. Eine derartige Ausgleichszahlung der BA soll es erst einmal nicht geben.

Für einen Teil der Kürzungen fehlen derzeit aber noch die rechtlichen Grundlagen. Das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz wurde nicht auf die Tagesordnung des Bundesrats genommen und kann daher erst auf der nächsten Bundesratssitzung am 22. März beschlossen werden.

Die Ausführungen zu den Änderungen durch den Haushaltsausschuss sind in der Bundestagsdrucksache 20/8663 (Bericht des Haushaltsausschusses, auf den Seiten 36ff. zum Einzelplan 11) und in den Beschlussempfehlungen des Haushaltausschusses im Detail nachzulesen.