aidsfeedbackVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 722

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Die Ampel-Regierung hatte sich darauf verständigt, dass es Krankenkassen ermöglicht werden soll, Verhütungsmittel als Satzungsleistung zu erstatten. Insbesondere bei Geringverdiener*innen sollten die Kosten übernommen werden. Bis zum Bruch der Ampel hatte die Regierung dieses Vorhaben noch nicht realisiert. Jetzt ist mehr als fraglich, was damit passiert.


Der Paritätische möchte deshalb anlässlich des diesjährigen Weltaidstag am 1. Dezember 2024 daran erinnern: Verhütung ist Menschenrecht! Dass Menschen in Deutschland, die sicher verhüten wollen, dies aus Kostengründen nicht tun können, ist aus Sicht des Verbandes ein unhaltbarer Zustand. Alle Menschen müssen sich ein sicheres und gesundheitsschonendes Verhütungsmittel ihrer Wahl leisten können. Niemandem darf der Zugang zu sicheren Verhütungsmitteln aus Kostengründen verwehrt bleiben.

Der kostenfreie Zugang zu Verhütungsmitteln muss aus Sicht des Paritätischen für Menschen mit existenzsichernden Transferleistungen bzw. für Menschen mit geringem Einkommen gesichert sein. Die Frage der Kostenfreiheit von Verhütungsmitteln ist für den Verband nicht nur eine Frage der Verhinderung einer Schwangerschaft. Die Kostenfreiheit ist genauso eine Frage der Gesundheitsprävention und sexueller Selbstbestimmung, unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Alter oder sexueller Orientierung.

Der Paritätische hat den Status Quo in einer Online-Broschüre zusammengefasst und darin Handlungsempfehlungen auf dem Weg zur Kostenfreiheit von Verhütungsmitteln formuliert. Die Broschüre ist der Fachinformation als Anlage beigefügt.

Dokumente zum Download

Broschüre: Verhütung ist Menschenrecht! (322 K)

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