Frauen in verdiVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 885

Redaktion

Berlin (Weltexpresso)  - Der Paritätische Gesamtverband will sich mit dieser Position in die Diskussionen rund um die Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes einbringen. Der Verbandsrat hat die Position am 25. April 2025 verabschiedet.


Das Papier bildet Grundzüge des innerverbandlichen Austauschs ab. Den Verband eint, dass er ein generelles Sexkaufverbot kritisch sieht und dass es den menschenrechtlichen Schutz von Sexarbeitenden/Prostituierten zu stärken gilt. Gleichermaßen sei an dieser Stelle aber auch darauf hingewiesen, dass es in den nachfolgend aufgezeigten Punkten vereinzelt auch Stimmen gibt, die die aufgezeigten Linien zwar bejahen, sich jedoch noch eine restriktivere Handhabung zum Schutz der Sexarbeitenden/Prostituierten wünschen.

Selbstbestimmte und freiwillige Sexarbeit/Prostitution sind in Deutschland nach geltender Gesetzeslage als sexuelle Dienstleistung und Möglichkeit der Erwerbstätigkeit grundsätzlich legal, wenn auch staatlich mehr als andere Professionen reglementiert.

Entscheidend ist für den Paritätischen, selbstbestimmte Sexarbeit/Prostitution von Zwangsprostitution und Menschenhandel zu unterscheiden. Zwangsprostitution und Menschenhandel sind strikt zu bekämpfen. Selbstbestimmte und freiwillige Sexarbeit gilt es jenseits ideologischer Debatten zu akzeptieren und zu entstigmatisieren. Entsprechende Unterstützungsstrukturen und Angebote für Personen, die Sexarbeit/Prostitution ausüben, müssen gestärkt werden.

Dokumente zum Download

Paritätische Position zum Schutz von Sexarbeiter*innen (84 KB)

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