FacebookaParitätischen Gesamtverbandes, Teil 951

Redaktion

Berlin (Weltexpresso) - Die Koalition der Bundesregierung hat sich auf ein „Zukunftspaket Ehrenamt“ verständigt. Mehrere Änderungen betreffen das Ehrenamt und das Engagement in gemeinnützigen Organisationen. Mit dem Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 soll Bürokratie abgebaut und finanzielle Verbesserungen geschaffen und das freiwillige Engagement attraktiver gemacht werden. Dazu sieht der Gesetzentwurf folgende die Wohlfahrtspflege betreffende Änderungen vor:


Die Ehrenamtspauschale soll von 840 Euro auf 960 Euro und die Übungsleiterpauschale von 3.000 Euro auf 3.300 Euro angehoben werden (§ 3 Nr. 26, 26a EStG).

Die Haftungsprivilegierung in § 31a und § 31b BGB für Organmitglieder von Vereinen, besondere Vertreter sowie für Vereinsmitglieder soll einheitlich auf 3.300 Euro ausgeweitet werden.

Die Einnahmen-Grenze, ab der gemeinnützige Organisationen ihre Mittel zeitnah verwenden müssen soll von derzeit 45.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben werden (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO). Dies entsprach einer Forderung des Paritätischen und ist daher sehr zu begrüßen.

Die Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine soll von 45.000 Euro auf 50.000 Euro pro Jahr steigen (§ 64 Abs. 3 Satz 1 AO). Zudem soll ein Verzicht auf eine Sphärenzuordnung für Körperschaften mit jährlichen Einnahmen bis 50.000 Euro festgeschrieben werden.

Die Umsatzsteuer für Speisen, mit Ausnahme der Abgabe auf Getränke, in der Gastronomie wird ab dem 1. Januar 2026 auf 7 Prozent reduziert.  

Photovoltaikanlagen gelten als steuerlich unschädliche Betätigung bei der Gemeinnützigkeit (§ 58 Nr. 11 AO).

Geplant ist, dass das Gesetz zum 1.1.2026 in Kraft treten soll.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie dem beigefügten Gesetzesentwurf und der beigefügten Stellungnahme, welche gemeinsam mit den Verbänden der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zum Referentenentwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 erstellt worden ist.

Dokumente zum Download

Gesetzentwurf Steueränderungsgesetz 2025 (2 MB)

2025-09-09_BAGFW-Stellungnahme_Steueränderungsgesetz_2025.pdf (128 KB)

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