
Redaktion
Berlin (Weltexpresso) - Am 21. Mai 2025 fand eine neuerliche Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs statt. Erster Tagesordnungspunkt der Besprechung war die versicherungsrechtliche Beurteilung von Lehrer*innen und Dozent*innen in Bezug auf die Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten.
Trotz der am 1. März 2025 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelung gab es unterschiedliche Auffassungen darüber, wie § 127 Viertes Sozialgesetzbuch in der Praxis richtig umzusetzen ist. Das betrifft zum Beispiel den zeitlichen Anwendungsbereich der Vorschrift oder das Verfahren zur Zustimmung. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben sich nun positioniert und Empfehlungen für eine einheitliche Umsetzung gegeben.
In unserer aktuellen Fachinformation, die unsere Paritätischen Mitgliedsorganisationen über ihre Landesverbände oder über den Gesamtverband beziehen können, gehen wir hierauf näher ein. Ebenso beleuchten wir das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 15. Juli 2025 zum Status einer Musikschullehrerin und erläutern noch einmal Kriterien, die für oder gegen eine selbständige Tätigkeit als Lehrkraft sprechen.
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