
Redaktion
Berlin (Weltexpresso) - Anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestag am 8. Oktober 2025 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (ehem. Pflegekompetenzgesetz) haben die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zusammengeschlossenen Verbände eine Stellungnahme abgegeben.
Das Vorhaben reiht sich ein in eine Liste von Gesetzen und Maßnahmen, um die Fachlichkeit von Pflegekräften und im weitesten Sinne die Attraktivität des Pflegeberufes zu erhöhen, was grundsätzlich begrüßt wird. Der Gesetzesentwurf erweitert die ohnehin im Pflegeberufegesetz vorgesehene Befugnis für hochschulisch ausgebildete oder eben speziell weitergebildete Pflegefachkräfte. Diese sollen zunächst in folgenden Bereichen: Wundversorgung, Diabetes, Demenz - die Befugnis zur Verabreichung von Injektionstherapien und Infusionen sowie zur Verordnung von Hilfsmitteln und Medizinprodukten erhalten 8analog der Modellvorhaben nach § 64d SGB V. In einem Vertrag zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung, dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, den für die Wahrnehmung der Interessen von Pflegediensten maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene und den Vereinigungen der Träger von Pflegeheimen sollen über die bestehenden Grundlagen von Modellvorhaben hinaus die Leistungen definiert und ausgehandelt werden, die Pflegekräfte künftig ausüben sollen. Außerdem werden die nötigen Qualifikationen festgelegt. Tatsächlich muss nach der Anhörung befürchtet werden, dass diese so genannte Heilkundeübertragung einfach in der Häuslichen Krankenpflege verortet wird und kaum Möglichkeiten eröffnet werden, zusätzlichen Aufwand angemessen zu refinanzieren. Ähnlich verhält es sich im stationären Bereich, da dort die Behandlungspflege nicht aus dem SGB V finanziert wird und Teil der SGB XI-Leistungen ist.
Mit dem Gesetzesvorhaben werden neben der Kompetenzerweiterung auch andere Themen, wie die Vereinfachung und Beschleunigung von Vertrags- und Vergütungsverhandlungen adressiert. Hierbei muss ein großer Wurf gelingen. Bisher bleiben die beabsichtigten Regelungen hinter dem Notwendigen und den Möglichkeiten zur Entbürokratisierung zurück. Wir fordern von der Bundesregierung entschiedenes Handeln, um mit diesem Gesetz den wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Pflegeeinrichtungen endlich zu begegnen und auch ganz aktuell den Problemen säumiger Zahlungen durch Sozialhilfeträger zu begegnen, die sich teilweise zu hohen Summen aufsummiert haben.
Angesichts dessen und der vorgesehenen Regelungen zur Schaffung eines dritten Sektors für Leistungen in gemeinschaftlichen Wohnformen und innovative Wohnformen mit der einhergehenden Gefährdung der bestehenden Versorgungslandschaft ambulanter WGs, darf bezweifelt werden, dass das Vorhaben den Titel „…Entbürokratisierung in der Pflege“ verdient. Zwar sieht das Gesetz nun vor, dass für Dokumentation und teilweise auch Prüfbedingungen die Hürden gesenkt werden sollen. So soll künftig auch für ambulante Pflegedienste und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, die eine Qualitätsprüfung mit dem Ergebnis eines hohen Qualitätsniveaus bestehen, der Zeitraum bis zur nächsten Prüfung von ein auf zwei Jahre verlängert werden. Aber das reicht nicht aus. Wir brauchen Entbürokratisierung in der Pflege auf einem ganz anderen Level.
Bestandteil der Anhörung war auch ein vor der Sommerpause eingebrachter Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in dem u.a. unverzüglich Maßnahmen gefordert wurden, um die steigenden Zahlen von Insolvenzen unter den Pflegeanbietern zu stoppen. Zudem wurde gefordert, dass eine intensive Beteiligung der unterschiedlichen Verbände und Organisationen der Pflege-Selbstverwaltung an der geplanten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Erarbeitung einer Pflegereform sichergestellt werden soll.
Aus der ersten Befassung im Bundesrat vom 26.09.2025 resultierten zahlreiche – und wie so oft i.d.R. förderliche - Prüfbitten an die Bundesregierung, die bisher kaum Berücksichtigung finden, entweder weil sie abgelehnt wurden oder im Weiteren „geprüft“ werden.
Die 2./3. Lesung im Bundestag findet vorausstl. am 05 oder 06. November und der 2. Durchgang im Bundesrat am 21. November 2025 statt. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Die Stellungnahme des Paritätischen zusammen mit den anderen Wohlfahrtsverbänden als Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege finden Sie ebenfalls in diesem Artikel.
Dokumente zum Download
2025-10-02_BAGFW-Stena_Kabinettsentwurf_BEEP_final.pdf (675 KB)
Antrag_B90BRUENE_2100583.pdf (173 KB)
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©mdhochzwei Verlag