Gegen Hartz 4 IVVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 986

Redaktion

Berlin (Weltexpresso) - Wir erläutern in dieser Fachinformation, wie sich das Bürgergeld konkret verändern würde, sollte die Bundesregierung ihr jüngst bekannt gewordenes Gesetzesvorhaben umsetzen. Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform des SGB II. Der Vorentwurf zum „Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (13. SGB II-ÄndG) wurde bereits verschiedenen Medien zugespielt und ist inzwischen auch öffentlich zugänglich: Zum Vorentwurf auf www.portal-sozialpolitik.de.


Hinweis:
Es handelt sich um einen nicht-offiziellen Referenten-Vorentwurf, der bislang weder vom Ministerium noch vom Bundeskabinett veröffentlicht wurde. 

Synopse verfügbar 

Da die vorgesehenen Änderungen und Verschärfungen in der fast 100 Seiten umfassenden Gesetzesbegründung nur schwer erkennbar sind, stellen wir eine Synopse zum Gesetzesentwurf bereit. 

Diese enthält eine konsolidierte Lesefassung des Referentenentwurfs zur „Neuen Grundsicherung“ im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage nach dem SGB II (Bürgergeld).  

Alle Änderungen sind direkt im Text nachvollziehbar: 

  • gestrichene Passagen sind durchgestrichen, 
  • neue Regelungen sind rot markiert. 

Dokumente zum Download

Synopse zum Referenten-Vorentwurf des 13. SGB II-Änderungsgesetzes (587 KB)

Weiterführende Links

Weitere Informationen des Paritätischen Gesamtverbandes zu den geplanten Änderungen beim Bürgergeld

Foto:
©Gegen Hartz IV