Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 1082

Redaktion

Berlin (Weltexpresso) - Mit zwei Beschlüssen des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2026 ist es zu weiteren Verschärfungen des europäischen Asylrechts gekommen. Durch Änderungen an der Asylverfahrensverordnung wurden mehrere Länder europaweit als sichere Herkunftsstaaten eingestuft und die Auslagerung von Asylverfahren in „sichere Drittstaaten“ erleichtert. Die nötigen Mehrheiten kamen mit Hilfe rechtspopulistischer und -extremer Fraktionen zustande.


Für Personen aus sicheren Herkunftsstaaten gilt eine Beweislastumkehr: Die Behörden dürfen vermuten, dass eine Person aus diesen Staaten keinen Schutz braucht. Die betroffenen Personen müssen daher nachweisen, dass diese Vermutung in ihrem Fall nicht gilt. Durch den Beschluss werden Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Kosovo, Indien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten auf Unionsebene eingestuft.

Als EU-weit sichere Herkunftsländer werden zudem zukünftig auch EU-Beitrittskandidaten eingestuft, somit unter anderem die Türkei. Eine Ausnahme besteht dann, wenn in dem Land ein internationaler oder innerstaatlicher bewaffneter Konflikt herrscht. Daher trifft diese Einstufung nicht auf die Ukraine zu. Weitere Ausnahmen bestehen, wenn bestimmte Maßnahmen aufgrund der Verletzung von Grundrechten und -freiheiten gegen den jeweiligen Staat eingeleitet wurden oder die europaweite Schutzquote über 20 % liegt.

Weitere Änderungen geben der EU-Kommission die Möglichkeit, die Bestimmung von Staaten als sichere Herkunfts- oder Drittstaaten vollständig, für einzelne Gruppen oder bestimmte Territorien vorübergehend auszusetzen. Geregelt wird das entsprechende Verfahren und dass die Mitgliedsstaaten in einem solchen Fall den betroffenen Drittstaat nicht als sicheren Herkunfts- oder Drittstaat im nationalen Recht benennen dürfen.

Beschlossen wurde in diesem Rahmen auch die Möglichkeit zur vorzeitigen Umsetzung bestimmter beschleunigter Verfahren. So können diese Verfahren bereits vor dem 12. Juni 2026 angewandt werden, wenn eine Person die Staatsangehörigkeit eines Staates besitzt, für den die europaweite Schutzquote unter 20 % liegt. Dies gilt auch für unbegleitete Minderjährige, wobei die Mitgliedsstaaten hierbei nicht zur Einleitung eines beschleunigten Verfahrens verpflichtet sind.

In einem zweiten Beschluss wurden die Regelungen zur Bestimmung „sicherer Drittstaaten“ verschärft. Die Asylanträge von Personen aus diesen Ländern können ohne inhaltliche Prüfung abgelehnt und die Personen in die so bestimmten Drittstaaten zur Durchführung des Asylverfahrens überstellt werden. Bisher musste dafür zumindest eine Verbindung zu dem Drittstaat bestehen.

Zukünftig wird es jedoch auch ausreichen, wenn bei der Flucht bloß ein Transit durch den Drittstaat erfolgte oder ein Abkommen zwischen der Union bzw. einem Mitgliedsstaat und dem Drittstaat geschlossen wurde, das u.a. Garantien zur Durchführung eines Verfahrens zur Prüfung einer Schutzgewährung umfasst. Auf unbegleitete Minderjährige darf das Konzept nur angewendet werden, wenn eine Verbindung oder ein Transit vorliegt. 

Die Beschlüsse müssen noch durch den Europäischen Rat angenommen werden, wobei eine Ablehnung als ausgeschlossen gilt. Die Änderungten treten nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Der Paritätische kritisiert beide Beschlüsse. Zunächst ist ihr Zustandekommen kritisch einzuordnen: Wie bereits in anderen Abstimmungen kamen die nötigen Mehrheiten im Europäischen Parlament mit Hilfe rechtspopulistischer und rechtsextremer Fraktionen zustande. Der Verband lehnt darüber hinaus das Konzept sicherer Herkunftsstaaten ab, da es durch eine Beweislastumkehr den Zugang zu Schutz erschwert und mit Nachteilen bei der Aufnahme einhergeht. Zudem sind für viele der nun als sicher eingestuften Länder Menschenrechtsverletzungen bekannt, wie etwa Ägypten, Tunesien oder Marokko. Der Paritätische lehnt ebenso die Verschärfungen bei der Bestimmung sicherer Drittstaaten ab, wodurch u.a. die Auslagerung von Asylverfahren („Ruanda-Modell“) droht. Eine ausführliche Einschätzung zur Sichere-Drittstaaten-Regelung findet sich in der rechts verlinkten Fachinfo. Für die Positionierung des Verbands siehe den Link zum jüngst veröffentlichten Positionspapier Migrationsabkommen.

Weiterführende Links

Fachinfo des Paritätischen zur Reform der Sichere-Drittstaaten-Regelung

Positionierung des Paritätischen Gesamtverbands zu Migrationsabkommen