Bundesjustizminister Maas stiftet Fritz-Bauer-Studienpreis

 

Von Kurt Nelhiebel

 

Wir können aus der Erde keinen Himmel machen, aber jeder von uns kann etwas tun, dass sie nicht zur Hölle wird.“ Mit diesem Satz rief der hessische Generalstaatsanwalt Dr. Fritz Bauer seine Zeitgenossen dazu auf, niemals zu schweigen, wenn Unrecht geschieht. Er dachte dabei an das Schweigen und das Wegsehen während der Zeit des Nationalsozialismus, das den Weg in die Barbarei ebnen half.

 

 

Als Initiator des Auschwitz-Prozesses konfrontierte Fritz Bauer das Wirtschaftswunder-Deutschland mit dem von Deutschen begangenen Massenmord an den Juden. Damit zog er sich den Hass derjenigen zu, die nicht mehr daran erinnert werden wollten, was damals geschah.

 

46 Jahre nach dem vorzeitigen Tod des legendären Generalstaatsanwalts hat der Bundesminister der Justiz. Heiko Maas (SPD) den „Fritz Bauer Studienpreis für Menschenrechte und juristische Zeitgeschichte“ ins Leben gerufen. Mit dem Preis werden herausragende Arbeiten des rechtswissenschaftlichen Nachwuchses ausgezeichnet, die sich mit Leben, Werk oder Lebensthemen Fritz Bauers befassen. Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert.

 

Zur Begründung führte Heiko Maas aus, Fritz Bauer habe sich für die Demokratie eingesetzt, als das viel zu wenige Juristen in Deutschland getan hätten. Gegen große Widerstände in der Justiz habe er das Unrecht der Nazis vor Gericht gebracht. Seinen Beruf als Richter und Staatsanwalt habe er als Verpflichtung verstanden, sich für Demokratie und Menschenrechte einzusetzen. Zu Lebzeiten habe er deswegen Verfolgung und Hass ertragen müssen, heute sei Fritz Bauer ein Vorbild für alle Juristinnen und Juristen.

 

Mit dem Studienpreis sollen nach offizieller Mitteilung herausragende juristische Doktorarbeiten ausgezeichnet werden, die sich mit der „juristischen Ahndung des NS-Unrechts und anderer Massenverbrechen gegen die Menschlichkeit“, mit der Strafrechtsreform und dem humanen Strafvollzug sowie der Achtung und dem Schutz der Menschenwürde befassen. Bewerben können sich Doktorandinnen und Doktoranden, die 2015 oder in den beiden vorangegangenen Jahren ihr Promotionsverfahren abgeschlossen haben und denen die Promotionsurkunde ausgehändigt wurde. Vorschläge können auch von Dritten gemacht werden. Die Bewerbungsfrist für 2015 endet am 31. März.

 

 

Bitterer Beigeschmack

 

Das löbliche Unterfangen, Fritz Bauer durch einen weiteren nach ihm benannten Preis zu ehren – die Humanistische Union vergibt seit langem einen Fritz-Bauer-Preis – hat durch die Kriterien für seine Vergabe einen bitteren Beigeschmack bekommen. Wieder einmal wird zusammengerührt was nicht zusammen gehört. Obwohl nicht gesagt wird, welche anderen Massenverbrechen gemeint sind, kann es sich nach dem Dressat aus der Zeit des kalten Krieges nur um die Massenverbrechen der „anderen Seite“ handeln. Auschwitz gleich Srebrenica und Gulag und umgekehrt.

 

Als die SPD in den 1980er Jahren verlangte, die Leugnung der Auschwitz-Verbrechen unter Strafe zu stellen, machten die Unionsparteien zur Bedingung, dass auch die Leugnung der Verbrechen „einer anderen Gewalt- und Willkürherrschaft“ für strafbar erklärt wird. Damit hatte nach Meinung des Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes, Helmut Leonardy, eine Denkweise gesiegt, die er als „widerliche Aufrechnungsmentalität“ bezeichnete. Den von Fritz Bauer initiierten Frankfurter Auschwitz-Prozess auf eine Ebene zu stellen etwa mit den Prozessen vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag ist Ausdruck einer Gleichmacherei, die die Einmaligkeit des unter deutscher Verantwortung begangenen Massenverbrechens an den Juden negiert. Schade.

 

Foto: Fritz Bauer ließ den Artikel 1 des Grundgesetzes an seinen beiden Wirkungsstätten als bundesrepublikanische Gesetzestafel anbringen: Frankfurt und Braunschweig