Deutsche Hochdruckliga plant Zertifizierung Digitaler Gesundheitshelfer

Konrad Daniel

Heidelberg – Zahlreiche Smartphone-Anwendungen („Apps“), aber auch sogenannte Wearables, geben vor, Körperfunktionen zu messen und die Nutzer bei der Krankheitsvorsorge zu unterstützen. Jedoch halten nicht alle, was sie versprechen. Die Deutsche Hochdruckliga DHL® plant deshalb eine Zertifizierung der Apps. Sie soll den Patienten und Ärzten eine Orientierungshilfe geben und dem derzeitigen Wildwuchs bei den digitalen Gesundheitshelfern entgegen wirken.

Ein dauerhaft erhöhter Blutdruck, die arterielle Hypertonie, ist in Deutschland für Erwachsene das gravierendste Gesundheitsrisiko. Laut Studien ist die arterielle Hypertonie für rund die Hälfte der Herzinfarkte und Schlaganfälle verantwortlich. Es wundert deshalb nicht, dass Hochdruckpatienten zu den häufigsten Anwendern von Gesundheits-Apps gehören.

„Gesundheits-Apps können helfen, verschiedene Vitaldaten zu speichern, sie motivieren zu mehr Bewegung, verhelfen zu einer gesünderen Ernährung, erinnern an die Medikamenteneinnahme oder unterstützen bei der Entspannung“, so Mark Grabfelder, Geschäftsführer der Deutschen Hochdruckliga. Bei Apps mit Messfunktion sei aber große Vorsicht geboten. Diese müssten als Medizinprodukt der Risikoklasse Im deklariert werden, sind es aber in der Regel nicht. „Apps, die etwa durch Auflegen des Fingers einen Blutdruck anzeigen, sind schlichtweg unseriös“, sagt Grabfelder. Auch bei Wearables, die zum Beispiel den Belastungspuls oder die Herzratenvariabilität messen, sollte auf eine Deklaration als Medizinprodukt geachtet werden. Für die Blutdruckselbstmessung sollte ein klassisches Blutdruckmessgerät für das Handgelenk oder den Oberarm eingesetzt werden. Bei vielen ist bereits eine drahtlose Übertragung auf das Smartphone zur Datenspeicherung möglich. Blutdruckmessgeräte sollten zudem von unabhängiger Stelle, beispielsweise der Deutschen Hochdruckliga, validiert sein. Das garantiert die Messgenauigkeit unter Praxisbedingungen.

 
Verschiedenen Studien nach haben 40 bis 52 % der Bevölkerung Schwierigkeiten beim Verstehen oder der Verarbeitung von Gesundheitsinformationen. Mark Grabfelder erläutert: „Viele Menschen sind zum Beispiel nicht in der Lage, Behandlungsoptionen richtig einzuschätzen bzw. die Packungsbeilagen zu ihren Medikamenten oder Nahrungsangaben auf Lebensmitteln zu verstehen.“

 
Der Fachverband plant deshalb ein Zertifizierungsverfahren für Gesundheits-Apps, gefördert aus Präventionsmitteln durch die KKH. „Wir möchten die Chancen nutzen, die die Apps zur Kontrolle des Blutdrucks und bei der Einnahme der Medikamente bieten“, sagt Grabfelder. „Wir brauchen einen gesellschaftlichen Diskurs über digitale Gesundheitshelfer, an dem auch Betroffene als Schiedsrichter auf dem Spielfeld teilnehmen. Das fördert perspektivisch die Gesundheitskompetenz und stärkt die digitale Selbstbestimmung.“
 

Zur Prüfung der einzelnen Apps hat die DHL® ein sogenanntes Kleeblattmodell konzipiert. Dabei werden die Apps jeweils von einer ausreichend großen Zahl von Betroffenen, einem Facharzt, einem Datenschützer und einem Medizinanwalt geprüft. Grabfelder erklärt: „Das Ergebnis ist dann ein Zertifikat, das den Patienten und ihren Ärzten zeigt, inwieweit die App ihren Zweck erfüllt.“ Im Kleeblattmodell sind alle von der CHARISMHA-Studie geforderten Kriterien berücksichtigt.

 
Grabfelder zählt eine Reihe von „KO-Kriterien“ auf, die eine App nicht verletzen darf, um zertifiziert zu werden. Dazu gehört, dass die Apps auf aktuellen medizinischen Leitlinien basieren und medizinische Inhalte, falls erforderlich, aktualisiert werden. „Die Apps müssen neutral und transparent sein und der Anbieter muss in einem Impressum genannt werden“, fordert Grabfelder. „Die Produktbeschreibung soll verständlich sein und die beworbenen Eigenschaften müssen auch erfüllt werden.“ Zu den Voraussetzungen für eine Zertifizierung gehört auch, dass das deutsche Datenschutzrecht angewandt und die Daten nur in Deutschland gespeichert werden. Grabfelder betont: „Die App darf nur die zum Zweck erforderlichen Daten speichern, und für die Übermittlung sensibler persönlicher Daten in die Cloud ist eine gesicherte Verbindung Pflicht.“

 

Foto: (c) bundesregierung.de


Info:


Quellen:
http://www.uni-bielefeld.de/gesundhw/ag6/projekte/health_literacy_Deutschland.html Abruf 21.11.2016 bzw. http://aok-bv.de/imperia/md/aokbv/gesundheitskompetenz/wido-monitor_2_14_folien_1507.pdf; Abruf am 24.11.2016

40. Wissenschaftlicher Kongress der Deutschen Hochdruckliga e. V. DHL® – Deutsche Gesellschaft für Hypertonie und Prävention; 1. bis 3. Dezember 2016 in Berlin

 www.hochdruckliga.de/blutdruckmessgeraete.html

www.herzrisiko.hochdruckliga.de

www.charismha.de