Gedenkstätte BuchenwaldLagerarbeitsgemeinschaft Buchenwald-Dora und Lagergemeinschaft Buchenwald-Dora/Freundeskreis nehmen Stellung

Redaktion

Buchenwald (Weltexpresso) - Wir, überwiegend Nachkommen politischer Häftlinge des KZ Buchenwald, lehnen die Kampagne „Kufiyas in Buchenwald“ ab:
1. Die im „Statement“ der Kampagne angeführten Argumente wie „Geschichtsrevisionismus und Genozidleugnung“ in der Gedenkstätte Buchenwald entsprechen nicht den Tatsachen. Die Gedenkstätte verbreitet weder „israelische Propaganda“ noch „liefert sie Munition für den andauernden Genozid in Palästina“.

2. Die im „Statement“ kritisierte „interne Handreichung“ wurde bereits im Sommer 2025 durch die Gedenkstätte Buchenwald zurückgezogen. Es gibt kein pauschales Verbot für das Tragen palästinensischer Symbole und der Kufiya. Siehe hierzu auch: https://www.buchenwald.de/newsroom/Kufiya-in-Buchenwald

3. Die Initiatoren der „Kampagne“ verkennen die Tatsache, dass der Genozid an 6 Millionen jüdischen Menschen durch den deutschen Faschismus einen einzigartigen Kulturbruch in der Menschheitsgeschichte darstellt im Ergebnis dessen die UNO 1947 die Gründung des Staates Israel und 1948 die „Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes“ beschloss.

4. Die Initiatoren der „Kampagne“ distanzieren sich nicht vom Überfall der HAMAS vom 7. Oktober 2023, der ein Massaker an der israelischen Zivilbevölkerung war und somit einen Bruch des Völkerrechts darstellt. Solidarität mit dem palästinensischen Volk und seinem Befreiungskampf auf antifaschistischer Grundlage setzt hierzu aber eine klare Haltung voraus.

5. Kritik am Vorgehen des israelischen Militärs im Gazastreifen mit bisher mehr als 73.000 getöteten Palästinensern ist legitim; es erfüllt nach Ansicht zahlreicher Wissenschaftler und einer UNO-Kommission ebenfalls die Kriterien des Völkermords und ist entschieden zu kritisieren wie jede Form von Völkermord – zum Beispiel der Genozid an den Armeniern durch das Osmanische Reich im Jahr 1915. Prof. Wagner nimmt in einem Interview mit dem NDR vom 22.7.2025 hierzu aber bereits Stellung: „ ..., dass Kritik am Vorgehen der israelischen Streitkräfte im Gazastreifen berechtigt ist, dass selbstverständlich auch die israelische Regierung, die zumindest in Teilen rechtsextrem ist, auch kritisiert werden darf.“ Kritik am Staat Israel und seiner Politik ist zulässig und legitim. Die Grenze zum Antisemitismus ist überschritten, wenn das Existenzrecht des Staats Israel in Frage gestellt wird. Zu dieser Frage äußert sich das „Statement“ nicht und fordert stattdessen pauschal „Kein Verbot palästinensischer Symbole in der Gedenkstätte“. Der Schwur von Buchenwald bedeutet aber, sich gegen jede Art von Faschismus und Menschenverachtung zu stellen wie etwa Symbole der HAMAS.

6. Eine kritisch-konstruktive Auseinandersetzung mit der Gedenkstätte Buchenwald ist ebenfalls legitim sofern es um inhaltliche Themen geht – zum Beispiel die Besonderheit des KZ Buchenwald unter allen Konzentrations- und Vernichtungslagern des deutschen Faschismus herauszustellen: Das Internationale Lagerkomitee (ILK) und die Illegale Militärorganisation (IMO) unter Führung von Kommunisten verschiedener Nationalitäten wie auch die Selbstbefreiung des Lagers unter den Bedingungen der heranrückenden US-Streitkräfte. Der Schwur von Buchenwald darf auch aus unserer Sicht nicht auf den Holocaust am jüdischen Volk beschränkt werden, sondern muss der Tatsache Rechnung tragen, dass die Kommunisten und die ehemalige Sowjetunion mit über 30 Millionen Toten die größte Opfergruppe darstellen.

7. Der Zeitpunkt der Kampagne fällt zusammen mit massiven Angriffen auf die antifaschistische Gedenkkultur an die Verbrechen des Nationalsozialismus in Deutschland. Ihre Liquidierung ist innerhalb der nächsten 1 bis 2 Jahre real möglich, wenn nicht sogar wahrscheinlich, wenn wir nicht in der Lage sein sollten, dem Erstarken faschistischer Kräfte wie der AfD und dem Rechtsruck der Bundesregierung wirksam entgegenzutreten. In solch einer Situation bedeutet Antifaschismus, den gemeinsamen Hauptgegner ins Visier zu nehmen und nicht eine öffentliche Kampagne gegen die Gedenkstättenleitung zu initiieren. Berechtigte Kritiken an der Gedenkstättenleitung können und müssen artikuliert werden, aber in anderer Form und mit
dem Ziel der Klärung. 

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Info:
Stellungnahme zur Kampagne „Kufiyas in Buchenwald“ 5. März 2026
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