Berlin (Weltexpresso) - Im Bundestag wurden am 12.04.2024 Änderungen am Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beschlossen, die den Einsatz von Bezahlkarten bundesgesetzlich regeln. Für den Paritätischen drohen hiermit Gängelung, Kontrolle und Diskriminierung von Geflüchteten im AsylbLG-Bezug. Der Beitrag stellt sowohl das Konzept der Bezahlkarte wie auch die beschlossenen Regelungen näher dar.
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