Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 1012
Redaktion
Berlin (Weltexpresso) - Der Referentenentwurf knüpft an den gleichnamigen Entwurf aus der 20. Legislaturperiode an und wurde nun vom BMI und BMJV weiterentwickelt. Der im früheren Entwurf vorgesehene Ansatz, bei einem „aufenthaltsrechtlichen Gefälle“ grundsätzlich eine Zustimmung der Ausländerbehörde zur Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung vorzusehen und eine Missbrauchsprüfung anhand von Vermutungstatbeständen durchzuführen, wird beibehalten. Der Paritätische hat im Rahmen der Verbändebeteiligung zum Referentenentwurf des Gesetzes Stellung genommen.
Der Paritätische Gesamtverband kritisiert den Entwurf, der sich in die aktuellen Verschärfungen der Regelungen im Bereich der Migrations-/ Flüchtlingspolitik einreiht. Zum Ausdruck kommt ein manifester Generalverdacht gegenüber binationalen Familien und Paaren, missbräuchlich einen Aufenthaltstitel erschleichen zu wollen.
Der Entwurf wurde gleichwohl fortentwickelt und enthält insbesondere die Anpassung, dass Ausnahmen vom Zustimmungserfordernis der Ausländerbehörden nicht nur bei leiblicher Vaterschaft des Anerkennenden in Bezug auf das betroffene Kind, sondern auch bei leiblicher oder rechtlicher Vaterschaft des Anerkennenden in Bezug auf ein in Deutschland geborenes Geschwisterkind oder bei Heirat der Mutter und des Anerkennenden nach Geburt des Kindes und Eintragung in ein deutsches Eheregister aufgenommen werden. Dies ist zu begrüßen.
Die einzelnen Nachbesserungen können sich zwar positiv auf die Verfahren einzelner Betroffener auswirken, sie lösen aber nicht die strukturellen Probleme des Entwurfs. Denn binationale Paare oder Familien mit einem “aufenthaltsrechtlichen Gefälle” werden weiterhin pauschal in ein missbrauchsbezogenes Prüfverfahren gedrängt.
Sowohl die Ausnahme- als auch die Vermutungstatbestände, die gegen einen Missbrauch sprechen sollen, gehen zum Teil an der Realität der betroffenen Personengruppe vorbei und laufen damit praktisch ins Leere.
Die massive Ungleichbehandlung im Rahmen des sonstigen Vaterschaftsanerkennungsverfahrens, die entstehende langfristige Rechtsunsicherheit für Familien sowie die Gefährdung des Kindeswohls stehen in keinerlei Verhältnis zu den tatsächlichen Missbrauchszahlen.
Die Neueinführung der Zustimmungspflicht durch die Ausländerbehörden verletzt das Recht eines Kindes auf Zuordnung zu zwei Elternteilen sowie die Gleichstellung von ehelichen und nicht-ehelichen Kindern. Zwar trägt der Gesetzentwurf durch vorgesehene Ausnahmeregelungen und positive Vermutungstatbestände dem Anliegen Rechnung, neben der biologischen und genetischen Elternschaft auch sozial-familiäre Elternschaften und damit vielfältige Familienformen zu berücksichtigen. Gleichwohl bleibt festzuhalten, dass die praktische Wirksamkeit dieser Elemente aufgrund der weiterhin bestehenden verfahrensrechtlichen Hürden eingeschränkt ist und die intendierte Stärkung sozial-familiärer Elternschaften nur unter erschwerten Bedingungen erreicht werden kann.
Durch die geplanten Maßnahmen wird das Grundrecht auf Familie und Elternschaft tangiert. Die differentielle Behandlung aufgrund des Aufenthaltsstatus deutet auf eine Diskriminierung von Menschen ohne sicheren Aufenthaltsstatus hin.
Der Paritätische Gesamtverband lehnt den vorgelegten Entwurf daher insgesamt ab.
Eine ausführliche Bewertung zu einzelnen Regelungsvorhaben können Sie der Stellungnahme entnehmen.
Die vollständige Stellungnahme kann auf dieser Seite unter „Dokumente zum Download“ heruntergeladen werden.
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