Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 1013

Redaktion

Berlin (Weltexpresso) - 

Gemeinsam mit sieben weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen appelliert der Paritätische Gesamtverband an die Landesminister und -ministerinnen für Verkehr und Soziales, den aktuellen Regierungsentwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) sowie zur Straßenverkehrsordnung (StVO) und zum Bußgeldkatalog (BKatV) abzulehnen.


Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge regelt die Nutzung von E-Scootern und wird derzeit überarbeitet. Die geplanten Änderungen gehen jedoch nicht weit genug. Die im aktuellen Entwurf vorgesehenen Regelungen sind nicht geeignet, die durch E-Scooter verursachten massiven Gefahren für Zufußgehende zu beseitigen. Sie würden weder das aktuelle Abstell-Chaos auf den Gehwegen beheben, noch würden sie die steigenden Unfallzahlen senken.

Vor den jeweiligen Sitzungen des Verkehrs- und Sozialausschusses im Bundesrat am 3. und 4. Dezember 2025 appelliert der Paritätische Gesamtverband deshalb mit einem Verbände-Bündnis an die Länder, die geplanten E-Scooter-Regelungen grundlegend zu überarbeiten – für mehr Sicherheit und Barrierefreiheit im öffentlichen Raum.

Insbesondere Menschen mit Behinderungen, Ältere und Kinder sind durch herumliegende E-Scooter gefährdet. Diese stellen weiterhin gefährliche Stolperfallen dar. Das Bündnis fordert daher, dass Sicherheit und Barrierefreiheit oberste Priorität in der Novelle haben müssen.

Die Verbände kritsieren, dass Städte bei Leih-E-Scootern weiterhin selbst entscheiden, ob sie feste Abstellflächen einführen oder das freie Abstellen auf Gehwegen („free floating“) erlauben. Zudem soll das Fahren von E-Scootern künftig auch auf Gehwegen und in Fußgängerzonen erlaubt werden, wenn sie für den Radverkehr freigegeben sind - dies wird zu noch mehr Konflikten im ohnehin knappen Fußverkehrsraum führen.

Besonders alarmierend ist die geplante Ausnahme von der bestehenden Überholabstandsregel: Künftig sollen E-Scooter beim Überholen von Zufußgehenden nicht mehr den vorgeschriebenen Abstand von 1,5 Metern einhalten müssen.

Die Kernforderungen des Bündnisses: 

  •   Sicherheit des Fußverkehrs hat Vorrang.
    •    Verbindliche Abstellflächen für Leih-E-Scooter einführen.
    •    Keine Gleichstellung von E-Scootern mit dem Radverkehr.
    •    Keine Freigabe von Gehwegen und Fußgängerzonen für E-Scooter.
    •    Beibehaltung des 1,5-Meter-Überholabstands.
    •    Deutlich höhere Bußgelder für Fehlverhalten von E-Scooter-Fahrenden.
     

Gezeichnet haben den Offenen Brief: 

  •   BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e. V.
    •    Changing Cities e. V.
    •    Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V.
    •    Der Paritätische Gesamtverband
    •    FUSS e. V.
    •    Gewerkschaft der Polizei – Bundesvorstand
    •    Sozialverband VdK Deutschland e. V.
    •    Verkehrsclub Deutschland e. V.

Dokumente zum Download

Offener Brief zur Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (241 KB)

Foto:
©