csm csm 240229 Rettungswesen Header 11b999a8fbVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 1031

Redaktion

Berlin (Weltexpresso) - Nachdem der im Sommer 2024 vorgelegte Gesetzentwurf der Vorgängerregierung durch den Bruch der Ampel-Koalition nicht umgesetzt wurde, hat das Bundesministerium für Gesundheit nun den lange erwarteten eigenen "Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung“ in die Verbändebeteiligung gegeben.

Die erklärten Ziele des Gesetzesvorhabens sind eine stärkere Vernetzung und Kooperation der Notfallversorgungsbereiche und eine bessere Steuerung von Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene.


Zudem ist die Aufnahme des Rettungsdienstes in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen. Das Forum Rettungswesen und Katastrophenschutz und der AK Gesundheit im Paritätischen begrüßen die Stoßrichtung des vorliegenden Referentenentwurfs, mahnen jedoch Verbesserungen an.

Deutschland verfügt bislang über ein relativ gut ausgebautes, mehrschichtiges Notfallversorgungssystem (ärztlicher Bereitschaftsdienst, klinische Notaufnahmen, Rettungsdienst). Diese drei Versorgungsbereiche waren jedoch mit Blick auf deren Planung und Finanzierung sowie die Organisation der Leistungserbringung unterschiedlich geregelt und wenig bis gar nicht miteinander vernetzt. Es fehlen gemeinsame, übergreifende Planungs- und Koordinationsmechanismen. Stattdessen sind die Strukturen, Prozesse und Zuständigkeiten stark kommunalisiert. Die lückenhafte und fehleranfällige digitale Infrastruktur und die Doppelstrukturen in der Leitstellensystematik erschweren ein effizientes Notfallmanagement und eine unkomplizierte Fallübergabe. In diesen Bereichen bleibt der Gesetzentwurf an vielen Stellen zu vage. Zentrale Forderungen des Paritätischen sind daher

  • eine integrierte und interoperable Leitstellenlandschaft mit bundesweit abgestimmten Schnittstellen, gemeinsamen Dispositionsstandards und einheitlicher Datengrundlage und
  • einheitliche Qualitätsvorgaben und technische Standards für die digitale Infrastruktur einschließlich App-basierter Ersthelferalarmierungssysteme,
  • verbindliche Vorgaben zur psychosozialen Krisenkompetenz und zur Kooperation mit kommunalen Krisendiensten, sozialpsychiatrischen Diensten sowie Sucht- und Wohnungslosenhilfe im Kontext der Ersteinschätzung nach § 123c SGB V,
  • eine Stärkung der allgemeinen und navigationalen Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung, um Inanspruchnahmen ohne das Vorliegen eilbedürftiger medizinischer Notfälle zu verringern und
  • eine Verbesserung der Notfallversorgung von Menschen ohne Krankenversicherungsschutz u.a. durch eine Reform der beiden Nothelferparagrafen § 6a AsylbLG und § 25 SGB XII und eine Abschaffung der Übermittlungspflichten nach § 87 AufenthG.

Die vollständige Stellungnahme sowie der Referentenentwurf sind der Fachinformation als Anlagen beigefügt.

Dokumente zum Download

251204-SteNa_RefE_Notfallref_Parität.pdf (174 KB)

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (607 KB)

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©Der Paritätische