Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 1032Redaktion
Berlin (Weltexpresso) - Mit einer Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes soll die Barrierefreiheit sowohl im öffentlichen Bereich als auch in Hinblick auf den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen privater Unternehmer verbessert werden. Die BAGFW hat zu dem nun vorliegenden Referentenentwurf Stellung genommen und kommt zu dem Ergebnis, dass die geplanten Neuregelungen bei weitem nicht ausreichend sind, um dieses Ziel zu erreichen.
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, Barrierefreiheit auch im privaten Bereich voranzutreiben. Die im vorliegenden Referentenentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen unterscheiden an zahlreichen Stellen zwischen öffentlichen und privaten Akteuren, wobei die Vorgaben für Unternehmer nahezu durchweg ungeeignet sind, den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Gütern und Dienstleistungen relevant zu verbessern. Bei der Herstellung von Barrierefreiheit im privaten Bereich wird fast ausschließlich „auf Eigenverantwortung und Dialog der Beteiligten“ (S.2 BGG RefE) gesetzt. Dies ist aus Sicht der BAGFW kaum ausreichend, um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Einige Regelungen bergen außerdem das Potential, bereits bestehende gesetzliche Vorgaben auszuhöhlen.
Für den öffentlichen Bereich werden im Referentenentwurf teilweise gute Regelungsvorschläge gemacht: So sollen das Amt der/des Bundesbehindertenbeauftragte/n gestärkt und die Aufgaben der Bundesfachstelle Barrierefreiheit ausgeweitet werden. Auch das geplante Bundeskompetenzzentrum für Deutsche Gebärdensprache und Leichte Sprache, das Behörden beraten und unterstützen soll, ist sinnvoll. Dass Parteien in den Geltungsbereich des Gesetzes aufgenommen und damit zu mehr Barrierefreiheit verpflichtet werden sollen, ist ebenfalls positiv zu bewerten. Gleichzeitig soll allerdings die Vorgabe entfallen, nach der die obersten Bundesbehörden über den Stand der Barrierefreiheit ihrer Informationstechnik berichten und überprüfbare Maßnahmen- und Zeitpläne zum weiteren Abbau von Barrieren in ihrer Informationstechnik erstellen müssen. Wenig ambitioniert sind auch die Vorgaben zur Verbesserung der baulichen Barrierefreiheit.
Die komplette Stellungnahme der BAGFW ist dieser Fachinformation beigefügt. Sie wurde im Rahmen der sog. Verbändeanhörung abgegeben. Der nächste Schritt im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses ist die Entscheidung über den ggf. leicht veränderten Entwurf im Kabinett.
Dokumente zum Download
Stellungnahme zum Entwurf für ein BGG-Änderungsgesetz (305 KB)
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