Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 1062
Redaktion
Berlin (Weltexpresso) - Das geänderte VBVG ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten, bildet aber die erfolgten Tarifsteigerungen des Jahres 2025 nicht mehr ab. Bereits vor Inkrafttreten hat sich dadurch die Schere zwischen tatsächlichen und refinanzierten Personalkosten erneut geöffnet.
Um im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Evaluierung der Betreuervergütung gezielt argumentieren und unsere Mitglieder fundiert beraten zu können, möchte die BAGFW ein aktuelles Lagebild bei den Betreuungsvereinen gewinnen und führt eine Umfrage dazu durch.
Ein Schwerpunkt der Abfrage liegt dabei auf den Modellen der ergänzenden Finanzierung der Wahrnehmung von Betreuungsmandanten ( § 1818 Abs. 2 BGB) durch Vereinbarungen zwischen Betreuungsvereinen und Kommunen oder andere Formen finanzieller Unterstützung nach Landesrecht.
Wir bitten Sie herzlich, an der Umfrage der BAGFW teilzunehmen und Ihre Erfahrungen einzubringen!
Ihre Teilnahme ist bis einschließlich 28. Februar 2026 über diesen Link möglich:
https://survey.lamapoll.de/Umfrage-Betreuungsrecht-Ergaenzende-Finanzierung-von-Betreuungsvereinen
Weitere Hinweise zu der Umfrage finden Sie unter
https://www.bagfw.de/veroeffentlichungen/stellungnahmen/positionen/detail-1/umfrage
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