Diakonisches WerkVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 1063

Redaktion

Berlin (Weltexpresso) - Die Bundesregierung hat im Rahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit („Gemeinsam für ein Zuhause“) die Erarbeitung von Empfehlungen zu Standards in Notunterkünften beauftragt. Der vorliegende „Leitfaden für die Unterbringung wohnungsloser Menschen“ wurde im Auftrag des BMWSB und des BBSR erarbeitet und heute, am 28.01.2026 veröffentlicht.


Im Zentrum der Publikation steht die Frage: „Welche (Mindest-)Standards sollte eine adäquate und menschenwürdige Unterbringung obdachloser Menschen hinsichtlich der Ausstattung und Belegung der Unterkünfte sowie der Begleitung bzw. Betreuung der wohnungslosen Personen erfüllen?“

Diese Frage wird ausdrücklich nicht nur aus ordnungsrechtlicher Perspektive beantwortet. Der Leitfaden bezieht zusätzlich:

  • das Grundgesetz,
  • internationale Menschenrechtsverträge (u. a. UN-Sozialpakt, Kinderrechtskonvention, Behindertenrechtskonvention, Istanbul-Konvention)
  • sowie Rechtsansprüche aus den Sozialgesetzbüchern (SGB II, VIII, IX, XI, XII)
    systematisch mit ein.

Damit wird deutlich: Eine bloße Gefahrenabwehr („Dach über dem Kopf“) reicht nicht aus. Unterbringung muss menschenwürdig, bedarfsgerecht und integrationsorientiert sein. Aus dem nationalen Recht ergeben sich zahlreiche Rechtsansprüche - etwa auf existenzsichernde Leistungen, Beratung, Kinder- und Jugendhilfe, Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe sowie Unterstützung bei der Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. Die Publikation macht deutlich, dass diese Ansprüche von den Kommunen gewährleistet werden müssen.


Zum Entstehungsprozess:
Der Leitfaden wurde von einem breit aufgestellten Expert*innenkreis begleitet. Beteiligt waren:

  • kommunale Spitzenverbände,
  • Landesministerien und Kommunen,
  • Wissenschaft,
  • Fachverbände der Wohlfahrtspflege,
  • sowie eine Begleitgruppe aus Menschen mit eigener Unterbringungserfahrung.

Diese Begleitgruppe kommentiert den Leitfaden in einem eigenen Teil und bringt die Perspektive der Betroffenen unmittelbar ein (Teil B).


Der Leitfaden gliedert sich in sieben Kernbereiche:

  1. Grundgesetz & Menschenrechte
    Unterbringung schützt die Menschenwürde (Art. 1 GG) sowie Leben und Gesundheit (Art. 2 GG). Der UN-Sozialpakt garantiert das Recht auf angemessene Unterkunft – mehr als nur ein Notdach.
  2. Rechtliche Grundlagen
    Unterbringung ist Aufgabe der Kommunen im Rahmen der Gefahrenabwehr.
    Pflicht besteht bei unfreiwilliger Obdachlosigkeit – unabhängig von der sogenannten „Unterbringungsfähigkeit“.
  3. Praxis & Standards des Leitfadens:
  • möglichst wohnungsähnliche Unterbringung,
  • Mindestfläche (ca. 9–10 m² pro Person),
  • Hygiene, Sicherheit, Schutzkonzepte,
  • Mitsprache, Beschwerdewege, digitale Teilhabe,
  • geschultes Personal und sozialpädagogische Begleitung.
  1. Sozialrechtliche Individualansprüche
    Leistungen nach SGB II/XII, Eingliederungshilfen, Pflege, Jugendhilfe etc. sind auch in Unterkünften sicherzustellen.
  2. Besondere Zielgruppen
    u. a. Frauen, Familien, Kinder, Menschen mit Behinderungen, LSBTIQ+*, Geflüchtete.
    → z. B. Gewaltschutz nach Istanbul-Konvention, Barrierefreiheit, kindgerechte Räume.
  3. Kälte-, Hitze- und Notfallprogramme
    Verpflichtung zu Schutzräumen, Notrufsystemen, Trinkwasser, Sonnenschutz.
  4. Dauerhafte Wohnraumversorgung
    Unterbringung darf keine Dauerlösung sein. Ziel bleibt die rasche (Re-)Integration in eigenen Wohnraum.

Bedeutung für den Paritätischen und seine Einrichtungen: Für die Einrichtungen und Dienste der Freien Wohlfahrtspflege – insbesondere für Träger im Paritätischen – hat dieser Leitfaden eine strategische Bedeutung:

  • Er stärkt menschenrechtliche Argumentationen gegenüber Kommunen und Politik.
  • Er liefert eine fachlich fundierte Grundlage, um Standards in Unterkünften einzufordern.
  • Er unterstützt Träger dabei, Qualitätsmaßstäbe für Unterbringung, Betreuung und Schutzkonzepte zu entwickeln.
  • Er macht deutlich, dass Unterbringung Teil eines integrierten Hilfesystems sein muss – mit Sozialarbeit, Wohnraumsicherung und Prävention.
  • Die Perspektive der Betroffenen stärkt den Anspruch des Paritätischen auf Partizipation, Selbstbestimmung und Würde.

Die Notunterbringung wohnungsloser Menschen darf höchstens eine kurzzeitige Option sein, jedoch zeigen Zahlen zur Dauer des Verbleibs in der ordnungsrechtlichen Unterbringung, dass rund 40 Prozent der Menschen mehr als 2 Jahre dort leben. Es braucht dringend eine Gesamtstrategie für mehr bezahlbaren Wohnraum, mehr Sozialwohnungsbau und wirksame Mietenregulierungen. Denn nur so kann auch die Vermittlung in reguläre Mietverhältnisse wieder realistisch werden.

Dokumente zum Download

Leitfaden für die Unterbringung wohnungsloser Menschen (2 MB)

Foto:
©Diakonisches Werk Schleswig-Holstein