Zuflucht BrmenVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 1069

Redaktion

Berlin (Weltexpresso) - Am 30. Januar hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum Rechtskreiswechsel von Ukraine-Geflüchteten beschlossen. In ihrem Beschluss bringen die Länder deutliche Bedenken gegen das Vorhaben zum Ausdruck, insbesondere hinsichtlich hoher Kosten, zusätzlicher Bürokratie und einer schlechteren Arbeitsmarktintegration. Daraus folgen umfassende Forderungen nach Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung.


Durch das Leistungsrechtsanpassungsgesetz sollen Geflüchtete aus der Ukraine vom Bürgergeld in das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) wechseln, was gravierende Armut durch niedrigere Leistungssätze und eine deutlich schlechtere Versorgung von Kranken und Pflegebedürftigen sowie Menschen mit Behinderungen bedeuten würde. Der Paritätische Gesamtverband hat sich in zwei Stellungnahmen gegen dieses Vorhaben positioniert und spricht sich grundsätzlich gegen das Sonderregime des AsylbLG aus (siehe Verlinkung rechts).

In seiner Stellungnahme bestätigt der Bundesrat viele der durch den Paritätischen aufgeworfenen Kritikpunkte und fordert die Bundesregierung auf, „das Anliegen als solches und insbesondere die Art und Weise der Umsetzung noch einmal eingehend mit dem Ziel zu überprüfen, rechtssichere Regelungen zu finden, die einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand in den Ländern unbedingt vermeiden“.

In der Stellungnahme werden insbesondere Zweifel hinsichtlich der durch den Bund vorgenommenen Kostenfolgenabschätzung zum Ausdruck gebracht. Die Länder fordern stattdessen eine „transparente und nachvollziehbare Kostenfolgenabschätzung, auch für die Folgejahre“. Kritisiert wird insbesondere, dass der Bund die dauerhaften Lasten der Länder und Kommunen nicht berücksichtigt habe, die vor allem durch zusätzlichen Prüfaufwand und damit verbundenen Personalbedarf entstehen. Die durch das Gesetz verursachten Mehrkosten müssen laut dem Bundesrat vollständig, dauerhaft und verbindlich durch den Bund übernommen werden.

Die Stellungnahme enthält darüber hinaus auch Forderungen nach inhaltlichen Änderungen am Gesetzentwurf.

Eine zentrale Forderung besteht in der vollständigen Streichung der Pflicht zum Bemühen um Arbeit und der Verpflichtung zu Arbeitsgelegenheiten. Die Regelung würde sich laut den Ländern nicht positiv auf die Arbeitsmarktintegration auswirken und erhebliche Mehrbelastungen für die zuständigen Behörden bedeuten, insbesondere durch die Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten. In diesem Zusammenhang heben die Länder auch die fehlende Eignung der Leistungsbehörden für die Einschätzung von Arbeitsmarktperspektiven und Vermittlungshemmnissen hervor. Hierbei fehle eine „enge und systematische Beratung und Betreuung, einschließlich beruflicher Qualifizierungsangebote, Vermittlungsleistungen und verbindlicher Sprachförderung“. Die Jobcenter seien für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration besser geeignet, was u.a. der Erfolg des „Job-Turbos“ belege.

Darüber hinaus fordern die Länder an verschiedenen Stellen, dass nur solche Personen vom Rechtskreiswechsel erfasst werden, die bisher noch keine Leistungen nach dem SGB II oder XII bezogen haben. Zudem sollten sogenannte „Misch-Bedarfsgemeinschaften“ vermieden werden, in denen zeitgleich durch unterschiedliche Personen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch und dem AsylbLG bezogen werden. Auch hier wird ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand als Grund benannt. Das Ziel sollte laut den Ländern sein, „dass die komplette Bedarfsgemeinschaft einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII erhält“.

Angedeutet wird zudem Kritik daran, dass die betroffenen Personen dauerhaft im AsylbLG verbleiben würden, also kein Wechsel in die regulären Sozialleistungssysteme vorgesehen ist. Dies könnte bspw. nach Ablauf einer bestimmten Frist geschehen, wie es für andere Bezieher*innen von AsylbLG-Leistungen bereits geregelt ist.

Abseits des Rechtskreiswechsels kritisieren die Länder auch die im Gesetzentwurf vorgesehene Abschaffung der obligatorischen Anschlussversicherung. Diese bedeute komplexe Änderungen, durch die die Kommunen stärker statt weniger belastet würden. Auch gegen dieses Vorhaben hat sich der Paritätische in seiner Stellungnahme ausgesprochen.

Die Stellungnahme ging dem Bundestag zu, wo am 23. Februar eine Sachverständigenanhörung zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz stattfinden wird.

Dokumente zum Download

Stellungnahme des Bundesrats zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz (207 KB)

Weiterführende Links

Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbands zum Gesetzentwurf des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes

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