Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 1089
Redaktion
Berlin (Weltexpresso) - Heute fand im Ausschuss Arbeit und Soziales des Bundestages die Anhörung zur neuen Grundsicherung im SGB II statt. Für den Paritätischen Gesamtverband hat Katja Kipping, Geschäftsführerin, als Sachverständige teilgenommen.
Im Ausschuss Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages fand heute die öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze" und den weiteren Anträgen der Opposition statt. Mit dem Gesetzentwurf soll u. a. die neue Grundsicherung im SGB II eingeführt und das Bürgergeld reformiert werden. Daneben finden sich in dem Gesetzentwurf auch Änderungen im SGB III in Bezug auf die Förderung junger Menschen und Jugendberufsagenturen.
Kurze Zusammenfassung der Bewertung der geplanten Änderungen im SGB II:
Der Paritätische Gesamtverband kritisiert im Gesetzesentwurf massive Verschärfungen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Der Gesetzentwurf nimmt die Fortschritte der Bürgergeldreform zurück. Eine Evaluation dieser Reform ist vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) für Dezember 2026 angekündigt. Damit werden Reformschritte revidiert, bevor deren Wirkung empirisch überprüft wurde. Mit dem Gesetzesentwurf geht auch eine Schuldzuweisung an die Betroffenen einher. Eine Perspektive für mehr Unterstützung und nachhaltige Beschäftigungspolitik fehlt hingegen. Die Regierung scheint selbst kaum Beschäftigungseffekte zu erwarten. Im Abschnitt zu den fiskalischen Auswirkungen fehlen Hinweise auf Einsparungen durch verbesserte Vermittlung in Arbeit.
Der Paritätische Gesamtverband kritisiert insbesondere:
- die Abschaffung der Karenzzeit und die Reduktion der Vermögens-Freibeträge.
- Die Verschärfungen der Sanktionen bei Meldeauflagen und Pflichtverletzungen nehmen soziale Verwerfungen bis zu Wohnungslosigkeit in Kauf.
- Ein dogmatisches Verständnis von Vermittlungsvorrang droht zu Lasten der nachhaltigen Arbeitsförderung durch Qualifizierung und Weiterbildung zu gehen.
- Durch Verschlechterungen bei den Kosten der Unterkunft wird das Marktversagen auf die Leistungsberechtigten abgewälzt.
- Die Änderung der Zumutbarkeitskriterien verschärfen die Auflagen für die Leistungsberechtigten.
In den öffentlichen Debatten um die neue Grundsicherung entstand vermehrt der Eindruck, die Verschärfungen wären im Interesse der arbeitenden Menschen. Manchmal reicht jedoch ein Schicksalsschlag und die verschärften Regelungen der neuen Grundsicherung können in voller Härte zuschlagen. In der Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zur Anhörung sind deshalb vier Personas aufgeführt, die dies illustrieren. Da die neuen Regeln noch nicht in Kraft getreten sind, handelt es sich naturgemäß nicht um reale Personen, sondern um prototypische Personas.
Kurze Zusammenfassung der Bewertung der Änderungen im SGB III:
Die geplanten Änderungen im SGB III zielen auf eine Stärkung der Förderung junger Menschen im Übergang von der Schule in die Ausbildung und Beruf sowie der Kooperation der Rechtskreise in den Jugendberufsagenturen. Dies soll die Situation junger Menschen insgesamt verbessern. Dabei ist zu bekräftigen, dass die Erweiterung des Auftrags der Agenturen für Arbeit nicht die bestehende Beratung, Betreuung und Unterstützung junger Menschen durch andere Rechtskreise verdrängen oder ersetzen darf. Sie ist als Ergänzung zu verstehen.
Die vollständige Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zur Anhörung findet sich als Dokument zum Download direkt in dieser Fachinformation.
Für den Paritätischen Gesamtverband hat Katja Kipping, Geschäftsführerin und Abteilungsleiterin Sozialpolitik, Europa & Klima, als Sachverständige teilgenommen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung und die Anträge der Opposition sowie weitere Materialien zur Anhörung finden sich online auf www.bundestag.de . Der Videomitschnitt zur Anhörung findet sich auf den Seiten der Mediathek des Bundestages.
Weiterführende Links
Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zur Anhörung im Bundestag
Foto:
©Christian Schultz