Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 1001
Redaktion
Berlin (Weltexpresso) - Gemeinsam mit dem Deutschen Behindertenrat, der Liga Selbstvertretung und den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung appelliert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege an die Gesetzgeber von Bund und Ländern sowie die Träger der Eingliederungshilfe, ihrem Auftrag aus der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gerecht zu werden.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde vereinbart, gemeinsam mit Ländern und Kommunen auf Grundlage der Evaluationen zum Bundesteilhabegesetzes dessen Umsetzung und Ausgestaltung zu beraten. Dieses Vorhaben wird im sog. "Dialogprozess Eingliederungshilfe" nun umgesetzt. Verbände sind an diesem Prozess bisher nicht beteiligt. Gleichzeitig liegt der Schwerpunkt der Debatte um die Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes öffentlich immer stärker auf den Probleme der Finanzierung von Teilhabeleistungen.
Mit einem gemeinsamen Papier bringen BAGFW, DBR, Liga Selbstvertretung und Fachverbände nun gemeinsame Eckpunkte in die Debatte ein:
- Das Ziel, Leistungen der Eingliederungshilfe bedarfsgerecht, individuell und personenzentriert zu erbringen, muss weiterverfolgt werden.
- Den individuell festgestellten Bedarfen müssen passgenaue Angebote gegenüberstehen.
- Die selbstbestimmte Entscheidung über den eigenen Wohnort darf nicht eingeschränkt werden.
- Der Gleichrang von Leistungen der Pflegeversicherung und der Eingliederungshilfe muss erhalten bleiben.
- Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung sind voranzutreiben.
- Tarifvertragliche Vergütung darf nicht in Frage gestellt werden.
- Das Vertragsgeschehen ist effizienter zu gestalten.
Die gemeinsamen Eckpunkte sind im Papier weiter ausgeführt. Sie wurden den Mitgliedern des Dialogprozess Eingliederungshilfe übermittelt.
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Selbstbestimmung und Teilhabe sicherstellen! (391 KB)
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