Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 1013Redaktion
Berlin (Weltexpresso) - Die politische Debatte um eine bessere Prävention von Attentaten und Gewaltdelikten wird aktuell intensiv geführt. Schnell liegt der Fokus auf der Frage, ob die Täter*innen psychisch erkrankt sind. Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention hält die derzeit diskutierten Ideen für nicht im Einklang mit grund- und menschenrechtlichen Vorgaben und darüber hinaus auch nicht für zielführend.
Auf ihrer Website schreibt die Montoring-Stelle:
„Der Wunsch nach politischen Lösungen ist nachvollziehbar, jedoch stehen die vorgeschlagenen Maßnahmen nach Ansicht des Instituts nicht im Einklang mit den Menschenrechten und fördern Stigmatisierungen von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.
"Der aktuelle sicherheitspolitische Diskurs führt zu Stigmatisierung und fördert die falsche Wahrnehmung, Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen seien grundsätzlich gewalttätiger als andere Menschen“, so Jana Offergeld, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle. „In der Auseinandersetzung mit den Hintergründen von Attentaten und Gewaltdelikten liegt der Fokus häufig fast ausschließlich auf der psychiatrischen Diagnose der Täter*innen. Damit drohen alle Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen unter Generalverdacht gestellt zu werden. Außerdem verengt es die Debatte auf medizinische und sicherheitsbezogene Aspekte, anstatt wirkungsvolle Präventionsstrategien in den Blick zu nehmen.“"
Die Position der Monitoring-Stelle ist dieser Fachinformation beigefügt.
Auch der Paritätische Gesamtverband hat sich kürzlich zur Debatte geäußert.
Dokumente zum Download
Risikomanagement an menschenrechtlichen Standards ausrichten (141 KB)
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