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Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) - Im Rahmen des Projekts haben Paritätische Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen die Möglichkeit, eine auf Ihre Bedarfe und das Corporate Design angepasste App zu entwickeln – die Entwicklungskosten werden übernommen. In der Online-Infoveranstaltung stellen wir Ihnen gemeinsam mit unserem Technologiepartner vmapit das Modellprojekt sowie die Teilnahmebedingungen vor und zeigen Ihnen anhand von Beispielen mögliche Funktionen für Ihre App.
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Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) - Im Rahmen der im Jahr 2023 erfolgreich geführten Verhandlungen wurde zwischen der BAGFW und der VG Musikedition ein neuer Gesamtvertrag vereinbart. Danach wird den Einrichtungen der Verbände der BAGFW ein Rabatt von bis zu 30 % auf die erforderlichen Lizenzgebühren gewährt.
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Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 350
Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) - Das Bundessozialgericht hat am 19.04.2023 zum Aktenzeichen B 3 P 6/22 R ein weiteres bedeutsames Urteil zur Bemessung von Vergütungen im Bereich der Sozialen Pflegeversicherung des SGB XI gefällt, insbesondere zur Bemessung einer angemessenen Vergütung für das Unternehmerrisiko. Hier nimmt das Gericht zumindest teilweise die sehr restriktiven Grundsätze zurück, die es mit Urteil vom 26.09.2019, Aktenzeichen B 3 P 1/18 R aufgestellt hatte und die die Vereinbarung beziehungsweise Festsetzung eines sogenannten Wagniszuschlages in der Praxis sehr erschwert hatten.
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Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 351
Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) - Das BMG hatte im Rahmen seines Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen ein Formular zur Verfügung gestellt, über welches Hinweise zu Barrieren bzw. deren Beseitung an das BMG geschickt werden können. Leider ist das Formular nicht barrierefrei. Um auch jenen Menschen die Möglichkeit für eine Beteiliung zu geben, die Barrieren am besten identifizieren können, stellt das Bündnis nun ein barrierefreies Formular zur Verfügung.
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Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 349
Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) - In § 42b Absatz 2 SGB XII werden Mehraufwendungen bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in einer Werkstatt für behinderte Menschen, bei einem anderen Leistungsanbieter oder im Rahmen vergleichbarer anderer tagesstrukturierender Maßnahmen anerkannt. Zum Jahresbeginn 2024 steigt der Wert der als Sachbezug zur Verfügung gestellten Verpflegung von 288 auf 313 Euro.
Weiterlesen: Mehraufwendungen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung: Betrag für 2024 steht fest
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