Magistrat beschließt Vorlage zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter
Redaktion
Frankfurt am Main (Weltexpresso) - Wer erinnert sich noch an früher, als es außer hin und wieder einen Kindergarten, keine Betreuung für kleine Kinder und schon gar. nicht eine für Schulkinder gab. Und leider muß man ganz offen formulieren, daß die Änderungen seither und die derzeitigen Betreuungsangebote nicht aus pädagischen Gründen für die Entwicklung der Schüler erfolgt, sonder der Hauptteil einen gesellschaftlichen Hintergrund hat, einen volkswirtschaftlichen sozusagen, denn es geht darum, daß Mütter schnell und vor allem unbesorgt ihre berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen kann.
Ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ist in Frankfurt am Main nun erfolgt: Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat in seiner Sitzung am Freitag, 16. Januar, den verbindlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Rechts auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkindern zugestimmt. Diese beinhalten sowohl kommunale, wie auch auf Landesebene festgelegte Vorgaben. Die Vorlage muss nun noch in der kommenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung final beschlossen werden.
Sylvia Weber, Dezernentin für Bildung, Immobilien und Neues Bauen, sagt: „In Sachen Ganztag sind wir in Frankfurt bereits jetzt gut aufgestellt. Vergessen werden darf aber nicht, dass nicht nur der quantitative Platzausbau entscheidend ist. Die qualitative Entwicklung in den jeweiligen Schulbezirken steht bei allen Überlegungen im Vordergrund. Es braucht für das Gelingen des Rechtsanspruchs übergreifende Rahmenbedingungen und diese haben wir in unserem Gesamtkonzept Ganztag, das zusammen mit dem Fachfeld erarbeitet wurde. Es hat zum Ziel, ein verbundenes Ganztagssystem zwischen Grundschulen, kommunalen Betreuungsangeboten in der Grundschule, Horten und außerschulischen Partner:innen zu schaffen. Das Wohl der Kinder und das Gestalten einer guten Lernumgebung hat hierbei immer Priorität.“
Mit einem Magistratsbeschluss von 2017 wurde das Gesamtkonzept Ganztag mit dem Auftrag, ein einheitliches Förderprogramm mit dem Fachfeld zu entwickeln, auf den Weg gebracht. Unter dem Motto „Ganztag gemeinsam gestalten“ startete das Stadtschulamt Frankfurt 2019 mit dem Fachfeld einen Beteiligungsprozess zur Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für ganztägig arbeitende Grundschulen. Etwa 180 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Frankfurter Bildungslandschaft tauschten sich aus, sammelten Ideen und erarbeiteten schließlich einen Konzeptentwurf. Beteiligt waren hier nicht nur die Träger der Betreuungseinrichtungen, sondern auch Eltern und Kinder. Das Gesamtkonzept Ganztag ist für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz im Grundschulalter ein bedeutender Baustein.
Der gesetzliche Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder wurde im Herbst 2021 auf Bundesebene im Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) verankert. Der Rechtsanspruch wird im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt. Der Rechtsanspruch startet zum Schuljahr 2026/2027 für die Kinder der ersten Klassen und wird in den Folgejahren jährlich um eine Klassenstufe ausgeweitet. Zum Schuljahr 2029/2030 gilt er für alle Grundschulkinder. In Frankfurt wird er über die Ganztagsangebote in der Schule und die Horte umgesetzt.
Zukünftig soll der Ganztag in Frankfurt unter anderem wie folgt umgesetzt werden:
Betreuungsplatzgarantie über den Ausbau des Landesprogramms Pakt für den Ganztag
Klarheit und Transparenz der Angebotsstruktur im Ganztag, insbesondere für Familien und Kinder
Weiterentwicklung und Stärkung der multiprofessionellen Zusammenarbeit innerhalb der Schule und mit dem Quartier
Die Qualitätsstandards der kommunalen Betreuungsangebote in Grundschulen und Horten sollen vergleichbar sein. Grundlage dafür sind die Vorgaben des SGB VIII und des Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB).
Dafür soll ab dem Schuljahr 2026/2027 die Personalbemessung der kommunalen Betreuungsangebote in der Schule an den HKJGB-Standard angepasst werden. Zusätzlich soll ein Anteil von 25 Prozent Personal ohne pädagogischen Abschluss möglich sein.
Jeder Träger eines kommunalen Betreuungsangebotes in der Schule erhält eine Ganztagkoordination mit dem Umfang einer halben Stelle zur Koordination der Ganztagsangebote in der Schule mit dem Quartier.
Die verzahnten Angebote im Schulbezirk werden auf Grundlage eine verbindlichen Kooperationsvereinbarung zwischen Grundschule, Betreuungsangebot in der Schule und Horten gestaltet.
Das Ganztagsangebot umfasst 9,5 Stunden montags bis freitags von 7.30 bis 17 Uhr. Dieser Zeitraum beinhaltet auch den Schulunterricht.
Nicht nur soll damit die für Frankfurt so wichtige Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiterhin gestärkt werden, auch die Förderung von Bildungs- und Teilhabechancen und die ganztägige Nutzung vorhandener Raumkapazitäten stehen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs im Vordergrund.
„Die Umsetzung des Rechtsanspruchs in diesem und in den kommenden Jahren ist für alle Beteiligten eine große Herausforderung. Ich bin aber davon überzeugt, dass wir diese zusammen als Verantwortungsgemeinschaft bewältigen werden und den Grundschüler:innen Frankfurts so weiterhin eine gute Lernumgebung bieten können“, sagt Weber. „Ich weiß die Frankfurter Bildungslandschaft gut vorbereitet und möchte mich für die bisher geleisteten Anstrengungen bei allen Beteiligten bedanken.“
Foto: