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Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) - Gemeinnützigkeit einer Kita, deren Plätze bevorzugt mit Kindern von Firmenangehörigen eines Unternehmens belegt werden. Der Bundesfinanzhof hat mit einem am 18.8.2022 veröffentlichten Urteil, Az.: V R 1/20, klargestellt, dass eine Kita dann nicht die Allgemeinheit fördert, wenn die Belegung der Plätze den Beschäftigten eines Vertragspartners vorbehalten sind. Damit erfüllt sie nicht gemeinnützige Zwecke.
Weiterlesen: Fehlende Gemeinnützigkeit bei Förderung abgeschlossener Personenkreise
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WELT Corona-Update
Hamburg (Weltexpresso) - Viele Eilanträge zu Corona-Eingriffen sind abgelehnt worden, nun stehen Entscheidungen in wichtigen Hauptsacheverfahren an. Worin die Unterschiede liegen, das hat die Staatsrechtlerin Anna Leisner-Egensperger im Gespräch mit unserer Redakteurin Ricarda Breyton erklärt.
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Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) - Unter dem Motto "Wir hilft" findet auf Initiative des Paritätischen Gesamtverbandes gemeinsam mit seinen Landesverbänden vom 3. bis 11. September 2022 zum zweiten Mal die bundesweite Aktionswoche Selbsthilfe statt. Mit mehr als 250 geplanten Veranstaltungen soll aufgezeigt werden, wie vielfältig, innovativ und unverzichtbar die Selbsthilfe im Alltag für Millionen Menschen in Deutschland ist.
Weiterlesen: Paritätischer startet Aktionswoche Selbsthilfe 2022
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Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) - Angesichts hoher Wohnkosten und explodierender Preise für Energie und Lebensmittel drängt der Paritätische auf Entlastungen.
Weiterlesen: Wohnkosten: Paritätischer warnt vor sozialen Verwerfungen und fordert umfassendes...
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Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) - Die bislang nur bis zum 31. August 2022 gültige „Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung“ soll bis zum 30. November verlängert werden. Sie ermöglicht, dass aus der Ukraine Geflüchtete ohne Visum rechtmäßig nach Deutschland einreisen und ohne Aufenthaltstitel rechtmäßig aufhalten können. Die am 1. September in Kraft tretende Verlängerung der Verordnung enthält aber eine gravierende Verschärfung: der rechtmäßige Aufenthalt gilt dann nur noch für 90 Tage ab dem Tag der Einreise, in dieser Zeit muss ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt werden, damit sich der erlaubte Aufenthalt verlängert (§ 81 Abs. 3 S. 1 AufenthG).
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