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Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 508
Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) - Erhalten gemeinnützige Träger in Deutschland staatliche Zuwendungen, unterliegen sie möglicherweise dem Besserstellungsverbot und dürfen deshalb ihre eigenen Beschäftigten nicht besser stellen als vergleichbare Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Weiterlesen: Das zuwendungsrechtliche Besserstellungsverbot - eine Handreichung
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Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 507
Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) - Gemeinsam mit einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis ruft der Paritätische Gesamtverband zu Demonstrationen und Kundgebungen zwischen dem 23. Mai und dem 8. Juni auf. Rechtsextreme Kräfte wie die AfD greifen Menschenrechte und Demokratie in ihrer Substanz an. Ihr Erstarken bedroht besonders Menschen mit Migrationsbiographie, andere Marginalisierte und alle, die nicht ihr ausgrenzendes Weltbild passen.
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Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) - Der Zugang zu angemessener gesundheitlicher Versorgung für Schwangere und Gebärende ist ein Menschenrecht und hat direkte Auswirkungen auf die Lebensqualität von gebärenden Personen sowie ihre gesellschaftliche Teilhabe. Das deutsche Gesundheitssystem ist von einem stetigen Personalmangel, Hierarchiestrukturen und einer enormen Arbeitsbelastung der Fachkräfte geprägt. Immer wieder berichten Fachkräfte und Personen, die eine Geburt erlebt haben, von mangelnder Versorgung, Gewalterfahrungen und Diskriminierung in der Schwangerenversorgung oder unter der Geburt.
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Redaktion
Frankfurt am Main (Weltexpresso) - Stadtwahlleiter Gerhard Budde, die für Wahlen zuständige Dezernentin Eileen O`Sullivan sowie die Amtsleiterin des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen, Lisa Rühmann, informierten in einer gemeinsamen Pressekonferenz am Mittwoch, 24. April, zu wichtigen Themen rund um die Organisation und Durchführung der bevorstehenden Wahl zum 10. Europäischen Parlament in Frankfurt am Main:
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Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 505
Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) - Durch das Ende des "Nebenkostenprivilegs" für die Kabelanschlussgebühren nach § 2 S. 1 Nr. 15 BetrKV für Wohnungsmieter*innen zum 30. Juni 2024 stellt sich die Frage, ob und welche Auswirkungen dies auf die Verträge, die unter das Wohn- und Betreuungsgesetz (WBVG) fallen, hat.
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