dgb mindestVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 328

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Auf Anfrage der Mindestlohnkommission hat der Paritätische Gesamtverband eine schriftliche Stellungnahme zum gesetzlichen Mindestlohn abgegeben. Die Mindestlohnkommission hat bis zum 30. Juni 2023 über die Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zu beschließen, und sie wird der Bundesregierung ihren vierten Bericht über die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vorlegen.

deutscher turnerbundVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 327

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März 2023 zeigte sich das FORUM MENSCHENRECHTE (FMR) als Netzwerk von über 50 Nichtregierungsorganisationen kritisch angesichts der mangelnden Umsetzung gleichstellungspolitischer Vorhaben im Bund.

autokolnVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 325

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Am Vortag des Weltfrauentags organisierte die Zentrale Informationsstelle autonomer Frauenhäuser (ZIF) einen bundesweiten Frauenhausstreik. In Berlin fand am 7. März eine zentrale Kundgebung am Brandenburger Tor statt. Auch aus den Paritätischen Häusern werden Kolleg*innen mit vor Ort sein, da die Hälfte der Paritätischen Frauenhäuser unter dem Dach der ZIF organisiert ist.

Bildschirmfoto 2023 03 14 um 07.35.40Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 326

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) -  Die Digitalisierungsdebatte im März widmet sich einer Kernfrage: Mit wessen Hilfe bekommen wir Digitalisierung in der freien Wohlfahrt finanziert? Bei Tools&Technik tauschen wir uns diesmal zu den vielfältigen Möglichkeiten von Browser-Erweiterungen aus. Und natürlich laden wir wieder herzlich zur Social-Media-Sprechstunde ein.

sportschaueintKartenverkauf an Personen mit Wohnsitz in Frankfurt untersagt

Redaktion

Frankfurt am Main (Weltexpresso) - Ein neuer Erlass der Präfektur Neapels versucht nun, zu erreichen, was in der ersten Runde noch krachend gescheitert war. Am Abend wurde verfügt, dass die SSC Napoli keine Eintrittskarten für das Achtelfinalrückspiel der UEFA Champions League am kommenden Mittwoch, 15. März, an Menschen mit Wohnsitz in Frankfurt am Main verkaufen darf. Der letzte Erlass sah dieses Verbot noch für Personen mit deutschem Wohnsitz vor. Nachdem das kampanische Verwaltungsgericht einem Eilantrag von Eintracht Frankfurt stattgegeben und den Erlass für rechtswidrig erklärt hatte, legten die neapolitanischen Behörden nun nach.